Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.08.2004 - 2 Ws 190/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 364



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Köln, 24.03.2010 - 2 Ws 178/10  

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen unterbliebenen Kontakts mit dem

    Der Verstoß gegen die Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers ist auch vorwerfbar (zu dieser Voraussetzung des Widerrufs s. Fischer, a.a.O., Rz. 10a; MK-StGB-Groß, § 56f Rz. 14; s. a. OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, 364 zum Fall eines Auflagenverstoßes).
  • OLG Hamm, 10.05.2005 - 3 Ws 185/05  

    Bewährungsbeschluss, Anfechtbarkeit; Überprüfung; neues Vorbringen; Ermessen des

    Es kann nicht darum gehen, dass die nachträglich entscheidenden Richter neue Genugtuungsmaßstäbe setzen, sondern nur darum, dass eine Auflage an eine möglicherweise veränderte Tatsachenlage in der Weise angepasst wird, dass im Anpassungszeitpunkt auch noch das erreicht wird, was im Zeitpunkt des Erlasses des Urteils gewollt gewesen ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 364).
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