Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen eines Aufhebungsgrundes für eine Verbotsverfügung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg, 18.11.1998 - 312 O 562/98
  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01  

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der

    Zwischen den Parteien ist es wegen der Frage, ob den Beklagten verboten ist, Einzelteile der Feuerlöschpistole IXXX 3001 und der Intruder selbst herzustellen oder von Drittunternehmen zu beziehen, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen (vgl. das einstweilige Verfügungsverfahren Landgericht Hamburg 312 O 562/98 = HansOLG Hamburg 3 U 18/99 nebst Aufhebungsverfahren HansOLG Hamburg 3 U 83/01 sowie die Hauptsacheklage Landgericht Hamburg 312 O 619/99).

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen sowie auf die Beiakten Landgericht Hamburg 312 O 619/99 und 312 O 562/98 (= HansOLG 3 U 18/99 und 3 U 83/01) nebst den dortigen Beiakten Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 25 U 107/02  

    Unlauterer Wettbewerb: Zulässigkeit der Vollmachtsrüge vor Beginn des

    Das ist z.B. dann anzunehmen, wenn sich auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung hin vorprozessual ein Rechtsanwalt für den Abgemahnten meldet und anzeigt, dass ihm für ein etwa nachfolgendes Gerichtsverfahren Prozessvollmacht erteilt sei (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2002, 407ff).
  • OLG Hamburg, 05.06.2008 - 3 U 248/07  
    Die Voraussetzungen des § 172 ZPO (§ 176 a.F. ZPO), welcher nach ganz herrschender Meinung auch für die Zustellung einer Unterlassungsverfügung nach §§ 936, 922, 929 ZPO gilt (OLG Hamburg WRP 93, 823 m.w.N.; NJOZ 2001, 652, 653; NJOZ 2002, 1994, 1999), liegen nicht vor.
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