Rechtsprechung
OLG Hamburg, 31.03.2004 - 14 W 19/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterlassene Ladung: Befangenheit des Sachverständigen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Befangenheit des Sachverständigen bei unterlassener Ladung eines Beteiligten? (IBR 2004, 443)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.03.2004 - 313 O 54/02
- OLG Hamburg, 31.03.2004 - 14 W 19/04
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Hamburg, 31.03.2004 - 14 W 19/04
Zwar kann ein Sachverständiger, der einen Prozessbeteiligten nicht zu einem von ihm zur Vorbereitung des von ihm zu erstattenden Gutachtens anberaumten Besichtigungstermin lädt, den Eindruck erwecken, er sei nicht unparteilich und deswegen unter Umständen nach §§ 406 1, 42 II ZPO mit Folge abgelehnt werden (BGH, NJW 1975, 1363).
- OLG Hamburg, 11.04.2013 - 6 W 73/12
Sachverständigenablehnung: Pflicht zur Unterrichtung aller Parteien vom …
Der Kläger hat zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Sachverständiger nach der Rechtsprechung des 14. Zivilsenats des OLG Hamburg (BauR 2004, 1200, zitiert nach juris) nicht deshalb befangen ist, weil er bei Ausbleiben einer Partei die ordnungsgemäße Ladung nicht überprüft.