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   OLG Hamm, 01.07.2011 - I-15 W 327/10   

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https://dejure.org/2011,10392
OLG Hamm, 01.07.2011 - I-15 W 327/10 (https://dejure.org/2011,10392)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2011 - I-15 W 327/10 (https://dejure.org/2011,10392)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - I-15 W 327/10 (https://dejure.org/2011,10392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs "gleichzeitiges Versterben" auf in größerem zeitlichen Abstand versterbende Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084
    Begriff des gleichzeitigen Versterbens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 35/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "gleichzeitigen Ableben" -

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2011 - 15 W 327/10
    Solche Gesichtspunkte können sich bspw. daraus ergeben, dass dem Zusammenhang nach die Ehegatten eine abschließende Verteilung ihres Nachlasses unter ihren gemeinsamen Kinder vornehmen wollten (vgl. OLG München FamRZ 2008, 921), möglicherweise auch aus einer von den Ehegatten so empfundenen besonderen Nähebeziehung zu der bedachten Person.
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2011 - 15 W 327/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGHZ 80, 246ff) ist in jedem Einzellfall zunächst zu versuchen, den tatsächlichen Erblasserwillen zu ermitteln.
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2011 - 15 W 327/10
    Zuletzt hat das OLG München (NJW-RR 2011, 444 = FamRZ 2011, 504) hierzu ausgeführt, die Formulierung "gleichzeitiges Ableben" in einem gemeinschaftlichen Testament umfasse regelmäßig nicht nur den unwahrscheinlichen Fall des im gleichen Bruchteil einer Sekunde eintretenden Todes, sondern auch den Fall, dass die Ehegatten innerhalb eines kürzeren Zeitraums nacheinander sterben, sei es aufgrund ein und derselben Ursache, z.B. eines Unfalls, sei es aufgrund verschiedener Ursachen, wenn der Überlebende nach dem Tod des Erstversterbenden praktisch keine Möglichkeit mehr habe, ein Testament zu errichten.
  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 3 W 29/19

    Beschwerde im Erbscheinverfahren

    Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der sogenannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 -FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Bei einem gemeinsamen

    Auf einen solchen Fall soll eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung nur dann anzuwenden sein, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass die Testierenden den Begriff entgegen seinem Wortsinn dahin verstanden haben, dass er auch das Versterben in erheblichem zeitlichem Abstand umfassen sollte, dies allerdings nach der so genannten Andeutungstheorie nur dann, wenn sich darüber hinaus eine Grundlage in der vorliegenden Verfügung von Todes wegen selbst findet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 21 W 38/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - I-3 Wx 91/16 - FamRZ 2018, 211; OLG München, Beschluss vom 14.10.2010, 31 Wx 84/10, FamRZ 2011, 504, OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 31 Wx 139/13, MDR 2013, 1407; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2011 - I-15 W 327/10, FamRZ 2012, 64; OLG München, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 31 Wx 84/10, NJW-RR 2011, 444).
  • OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des

    Versterben die Ehegatten demgegenüber - wie vorliegend - in größerer zeitlicher Abfolge, so gilt eine für den Fall "gemeinsamen" bzw. "gleichzeitigen" Versterbens getroffene Erbeinsetzung nur ausnahmsweise, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein dahin gehender Wille der testierenden Eheleute festgestellt werden kann, der sich zumindest andeutungsweise in dem Testament niedergeschlagen hat (OLG München a.a.O. sowie FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444; OLG Düsseldorf, FamRZ  2012, 249; OLG Hamm ZEV 2011, 536; BayObLG FGPrax 2004, 80/81; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 1393).
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