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   OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05   

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OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05 (https://dejure.org/2005,10000)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.09.2005 - 6 WF 298/05 (https://dejure.org/2005,10000)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 2005 - 6 WF 298/05 (https://dejure.org/2005,10000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens; Kinder als Partei in einem Sorgerechtsverfahren; Möglichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Verstoß der Eltern gegen die elterliche Sorge; Umfang der elterlichen Sorge im Fall des Verstoßes gegen die ...

  • Judicialis

    SchpflG NRW § 6 Abs. 5 a.F.; ; SchulG NRW § 34 Abs. 3; ; SchulG NRW § 101; ; FGG § 19; ; FGG § ... 20; ; FGG § 33 Abs. 2; ; FGG § 50; ; ZPO §§ 620a ff; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 g; ; ZPO § 621 g Satz 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666a; ; AschulO NW § 11 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen Eltern, die den Besuch der Grundschule durch ihre Kinder verhindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts - Beschwerderecht?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Hierzu gehört auch das Recht der Erziehung der Kinder in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947).

    Auch Art. 4 I und II GG vermittelt den Eltern das Recht, ihren Kindern die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung nahezubringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (47) = NJW 1976, 947).

    Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947; BVerfGE 52, 223 (236) = NJW 1980, 575).

    Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung nicht nur sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen (vgl. BVerfGE 41, 29 [51f.] = NJW 1976, 947) und eine Indoktrinierung der Schüler auch auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt (vgl. BVerfGE 47, 46 [75ff.] = NJW 1978, 807).

    Die dadurch hervorgerufenen Spannungen sind - wie bereits auch vom Verfassungsgericht erläutert - unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Gebots der Toleranz nach dem Prinzip der Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (51) = NJW 1976, 947).

    Der Pfleger wird jedoch gehalten sein, die hier eintretenden Spannungen unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Gebots der Toleranz nach dem Prinzip der Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (51) = NJW 1976, 947).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Art. 6 II 1 GG gewährt den Eltern das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei und - vorbehaltlich des Art. 7 GG - mit Vorrang vor anderen Erziehungsträgern zu gestalten (vgl. BVerfGE 52, 223 (235) = NJW 1980, 575).

    Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947; BVerfGE 52, 223 (236) = NJW 1980, 575).

  • BayObLG, 15.09.1983 - BReg. 1 Z 36/83

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kind; Grundschule; Schule;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Vielmehr kommt dem staatlichen Erziehungsauftrag für das Wohl der Kinder eine derart hohe Bedeutung zu, dass die Vorenthaltung des Schulbesuches als Missbrauch des Sorgerechts anzusehen ist (so auch BayOLG NJW 1984, 928, vgl. auch Staudinger - Coester, BGB, 13. Auflage § 1666 Rdn 123, Palandt - Diederichsen, BGB, 64. Auflage, § 1666 Rdn 22 mwN, Johansen/Henrich - Büte, Eherecht, 4. Auflage, § 1666 BGB Rdn 34).

    Diese Anordnungen haben nur schulrechtliche Bedeutung und lassen die familienrechtlichen Vorschriften über das Eingreifen des Familiengerichts bei einer Gefährdung des Kindes unberührt (BayOLG NJW 1984, 928).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1999 - 7 WF 47/99
    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der Auffassung angeschlossen, wonach die Verfahrenspflegerbestellung als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (so auch OLG Köln FamRZ 2005, 221; OLG Hamm FamRZ 2003, 881, OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 249, OLG Naumburg FamRZ 2001, 170).
  • OLG Naumburg, 12.07.2000 - 8 UF 106/00

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für Kind - kein eselbständiges

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der Auffassung angeschlossen, wonach die Verfahrenspflegerbestellung als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (so auch OLG Köln FamRZ 2005, 221; OLG Hamm FamRZ 2003, 881, OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 249, OLG Naumburg FamRZ 2001, 170).
  • OLG Hamm, 11.12.2002 - 10 WF 187/02

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der Auffassung angeschlossen, wonach die Verfahrenspflegerbestellung als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (so auch OLG Köln FamRZ 2005, 221; OLG Hamm FamRZ 2003, 881, OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 249, OLG Naumburg FamRZ 2001, 170).
  • BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03

    Wahrnehmung prozessualer Rechte von Minderjährigen in einem Sorgerechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Das Kind hat keinen Anspruch darauf, selbst als Partei in das Verfahren einbezogen zu werden und sich von einem Rechtsanwalt in dem Verfahren vertreten zu lassen (BVerfG NJW 2003, 3544).
  • OLG Köln, 25.05.2004 - 4 WF 53/04

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Bestellung bzw. Aufhebung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Der Senat hat sich in ständiger Rechtsprechung der Auffassung angeschlossen, wonach die Verfahrenspflegerbestellung als gerichtliche Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (so auch OLG Köln FamRZ 2005, 221; OLG Hamm FamRZ 2003, 881, OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 249, OLG Naumburg FamRZ 2001, 170).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1975 - V A 1306/73
    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Erziehung und Bildung können vornehmlich in der Gemeinschaft durchgeführt werden (vgl. OVG Münster, NJW 1976, 341), was gewisse "Spielregeln" erforderlich macht, nach denen sich der einzelne Schüler in die Gemeinschaft mit anderen einzuordnen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 19 A 1706/90

    Schulpflicht; Befreiung; Besonderer Ausnahmefall; Verfassungskonforme Auslegung;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
    Das kann im Einzelfall und in besonderen Ausnahmesituationen eine "partielle Entpflichtung" von der Schulbesuchspflicht im Wege der Erteilung einer beantragten Befreiung gem. § 11 Abs. 1 S:1 AschulO NW notwendig werden lassen, wenn nämlich ein "besonderer Ausnahmefall" deshalb anzunehmen ist, weil die Durchsetzung der Teilnahmepflicht an einem bestimmten Fach oder einer bestimmten schulischen Veranstaltung eine grundrechtlich geschützte Position des Kindes und/oder seiner Eltern verletzen würde und aus diesem Grunde der in Art. 7 I GG normierte staatliche Erziehungsauftrag hinter das Elternrecht (Art. 6 II 1 GG) und das dieses Recht hier besonders prägende Recht der Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit (Art. 4 I und II GG) zurücktreten müsste ( so OVG Münster NVwZ 1992, 77).
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

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