Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Bewährungsbeschluß, Berufungshauptverhandlung, Berufung, Mindestdauer der Bewährungszeit
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2000, 126
- StV 2001, 226
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07
Nicht verkündeter Bewährungsbeschluss kann nicht nachgeholt werden
Dieser Ansicht haben sich inzwischen - soweit ersichtlich - der überwiegende Teil der Rechtsprechung und auch Teile der Literatur angeschlossen (LG Freiburg MDR 1992, 798; StV 1994, 534; OLG Düsseldorf StraFO 1999, 238; NStZ-RR 2000, 146; StV 2001, 225; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 126;… Fischer in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 453, Rn. 3).Auch die Möglichkeit nachträglicher Entscheidungen nach § 56e StGB lasse sich nicht für die Gegenmeinung anführen, da diese Vorschrift das Bestehen eines Bewährungsbeschlusses voraussetze und nachträgliche Entscheidungen nur dann erlaube, wenn sich entweder die objektive Situation geändert hat oder das Gericht von vorher schon bestehenden Umständen erst nachträglich erfahren hat (…LG Freiburg, a.a.O.;… OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 126;… Horn a.a.O.).
Die Aussetzung der Vollstreckung der einen der beiden erkannten Freiheitsstrafen zur Bewährung ist aber insoweit nicht ohne Wirkung, als die Bedingung einer straffreien Führung auch ohne Bewährungsbeschluss selbstverständlich ist und eine Mindestbewährungszeit von zwei Jahren aus dem Gesetz folgt; diese beiden Rechtswirkungen haben eine Beschlussfassung i.S.d. § 268a StPO nicht zur Voraussetzung (…LG Kempten a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… LG Freiburg a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 146, 148; OLG Hamm StV 1993, 121; NStZ-RR 2000, 126f.;… Horn a.a.O.).
Insoweit ist es entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung nicht erforderlich, einen den entsprechenden Gesetzeswortlaut wiedergebenden Beschluss zu erlassen (so OLG Hamm NStZ-RR 2000, 126, 127), da diesem ohnehin nur eine rein deklaratorisch-klarstellende Bedeutung zukäme.
- OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00
Erlaß eines Bewährungsbeschlusses im Berufungsverfahren
Vor allem ergibt sich dieser Zusammenhang aber daraus, dass die Frage, ob die Verurteilung als solche im Zusammenwirken mit Weisungen und Auflagen eine günstige Prognose rechtfertigt, oftmals entscheidend dafür ist, ob die Strafaussetzung zur Bewährung überhaupt angeordnet werden kann (s. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 126;… Julius in Heidelberger Kommentar zur StPO 2. Aufl. § 268 a Rdnr. 4).Solche nachträglichen Entscheidungen können nur dann ergehen, wenn sich entweder die objektive Situation geändert hat oder das Gericht von schon vorher bestehenden Umständen erst nachträglich erfahren hat oder sich bekannte Umstände durch neue Einsichten anders darstellen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 126; LG Freiburg/Br., MDR 1992, 798).
- OLG Hamburg, 17.03.2006 - 2 Ws 64/06
Aussetzung der Vollstreckung einer (Rest-) Freiheitsstrafe und einer …
Selbst wenn für letztere die Bestimmung der Bewährungszeit entgegen § 56 a Abs. 1 S. 1 StGB unterblieben wäre, würde jedenfalls die gesetzliche Mindestdauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Aussetzungsbeschlusses gemäß § 56 a Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 StGB gelten (vgl. OLG Hamm in NStZ-RR 2000, 126;… Groß, a.a.O., § 56 a Rdn. 7). - OLG Celle, 21.06.2007 - 32 Ss 86/07
Strafaussetzung: Nachholung eines versehentlich unterbliebenen …
aa) Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, die Nachholung eines versehentlich unterlassenen Bewährungsbeschlusses sei unzulässig, sofern sich nicht der von dem erkennenden Gericht beabsichtigte Inhalt des Bewährungsbeschlusses bereits aus den Urteilsgründen ergebe (…OLG Dresden a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 126 f.; OLG Düsseldorf StV 2001, 225 f.;… Horn in SK-StGB, § 56 Rdnr. 34;… KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 453 Rdnr. 3) und seine Nachholung somit eine bloße Dokumentation dessen sei, was das erkennende Gericht gewollt und in den Urteilsgründen auch zum Ausdruck gebracht habe (…so etwa OLG Dresden a.a.O.).
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