Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2013 - II-2 UF 105/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40704
OLG Hamm, 03.12.2013 - II-2 UF 105/13 (https://dejure.org/2013,40704)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2013 - II-2 UF 105/13 (https://dejure.org/2013,40704)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - II-2 UF 105/13 (https://dejure.org/2013,40704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verwirklichung des Unterhaltsanspruchs wegen Mißbrauchsvorwürfen; Anspruch auf Beteiligung an den Haushaltskosten gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB nach rechtskräftiger Scheidung ist Familiensache nach § 266 FamFG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verwirklichung des Unterhaltsanspruchs wegen Mißbrauchsvorwürfen; Anspruch auf Beteiligung an den Haushaltskosten gem. § 426 Abs. 2 S. 1 BGB nach rechtskräftiger Scheidung ist Familiensache nach § 266 FamFG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung; Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt durch jahrelange unberechtigte Missbrauchsvorwürfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung; Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt durch jahrelange unberechtigte Missbrauchsvorwürfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unberechtigte Missbrauchsvorwürfe und die Folgen für einen Unterhaltsanspruch

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ehefrau behauptet zu Unrecht Missbrauch der Tochter - Unterhaltsanspruch verwirkt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterhalt für geschiedene Ehefrau - Kein Geld nach unwahren Missbrauchsvorwürfen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen wiederholter Missbrauchsvorwürfe

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Missbrauchsvorwürfen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhaltsanspruch nach falschen Missbrauchsvorwürfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wahrheitswidrige Missbrauchsbehauptungen können zur Verwirkung des Anspruchs auf Unterhalt führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwahre Missbrauchsbehauptung kann Anspruch auf Unterhalt verwirken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt ist bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Unterhaltspflicht bei unberechtigten Vorwürfen zu sexuellem Missbrauch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt - Ehefrau wirft Ex-Ehemann über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch der Tochter vor

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

Besprechungen u.ä.

  • schneideranwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegatte riskiert bei unberechtigtem Missbrauchsvorwurf den Verlust seines Unterhalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 523
  • MDR 2014, 350
  • FamRZ 2014, 1031
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • AG Dorsten, 04.10.2000 - 13 F 137/00

    Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    Daraufhin wurde der Umgang des Antragstellers mit dem Kind vorübergehend dahingehend eingeschränkt, dass er nur noch in Anwesenheit der Geschwister K und T stattfinden durfte (Amtsgericht Dorsten, Beschluss vom 04.10.2000, Az. 13 F 137/00, vormals 13 F 95/00).

    Im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens 13 F 137/00 wurden sodann ein kinderpsychiatrisch-psychologisches Gutachten der Sachverständigen Dr. N und X vom 14.5.2001 und ein familienpsychologisches Gutachten der Sachverständigen G vom 29.8.2001 eingeholt.

    Dies ergebe sich aus dem in der damaligen Familiensache 13 F 137/00 eingeholten kinderpsychiatrisch-psychologischen Gutachten der Sachverständigen Dr. N und X, Gemeinschaftskrankenhaus I. Auch aus dem Schreiben des Jugendamtes der Stadt E vom 9.5.2000 ergebe sich, dass bei B sexuelle Auffälligkeiten festgestellt worden seien.

    Aus dem Schreiben des Gemeinschaftskrankenhauses I vom 8.11.2000 an die Antragsgegnerin geht hervor, dass diese auch gegenüber den dortigen Therapeuten den starken Verdacht des sexuellen Missbrauchs von B durch den Antragsteller geäußert hat (vgl. Beiakte 13 F 137/00, Umgangsverfahren, Bl. 103).

    Auch die familienpsychologische Sachverständige G hat im Rahmen der vergleichenden Verhaltensbeobachtung zu ihrem Gutachten vom 29.8.2001 in dem bei dem Amtsgericht Dorsten geführten Verfahren 13 F 137/00 keine Hinweise hierauf festgestellt.

  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 622/80

    Berücksichtigung von Verfehlungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    Unter solchen Umständen sind insbesondere Dauer und Intensität ihrer Begehung von Bedeutung (BGH, Urteil vom 16.9.1981 - IVb ZR 622/80, NJW 1982, 100, 101).

    Selbst wenn die Antragsgegnerin, was sie im Übrigen bislang nicht hinreichend substantiiert bestritten hat, bei jeder einzelnen Verfehlung schuldunfähig gewesen sein sollte (vgl. dazu BGH, a.a.O., NJW 1982, 100, 101), wiegen die Beeinträchtigungen für den Antragsteller jedoch so schwer, dass der damit verbundene Härtegrad den in den § 1579 Nr. 1 - 7 BGB geregelten Fällen gleichsteht.

  • OLG Schleswig, 21.12.2012 - 10 UF 81/12

    Verwirkung von Trennungsunterhalt durch unberechtigte Strafanzeigen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    Schon aus diesem Grunde darf der Verdacht nicht leichtfertig und ohne gravierende Anhaltspunkte erhoben werden (OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 - 10 UF 81/12, NJW-RR 2013, 517, 518; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2005 - 6 UF 301/04, BeckRS 2005, 08554).

    (2) Daneben erfüllen derartige Äußerungen, sofern man sie objektiv nicht bereits unter § 1579 Nr. 3 BGB subsumiert, objektiv den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB (vgl. auch OLG Schleswig, a.a.O., NJW-RR 2013, 517, 518; OLG Celle, Urteil vom 14.2.2008 - 17 UF 128/07, BeckRS 2008, 05830; Büttner, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 1579, Rn. 35).

  • AG Dorsten, 06.10.2006 - 21 C 249/04

    Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    In einem Verhandlungstermin im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens zwischen den Beteiligten vor dem Amtsgericht Dorsten (Az. 21 C 249/04) wiederholte sie am 1.12.2005 die Missbrauchsvorwürfe gegen den Antragsteller.

    Ebenfalls unbestritten hat der Antragsteller vorgetragen, die Antragsgegnerin habe ihn anlässlich eines zivilgerichtlichen Termins (AG Dorsten, 21 C 249/04) bzgl. des von ihr vereinnahmten Wohnwagenerlöses am 1.12.2005 erneut des Missbrauchs bezichtigt.

  • OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 5 UF 300/10

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Billigkeitsprüfung bei Anspruch des ausgezogenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    Ansprüche aus Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung, die der Antragsteller mit seinem Antrag geltend macht, folgen mangels einer Anspruchsgrundlage in § 1568 a BGB aus § 745 Abs. 2 BGB und haben den Charakter einer Familienstreitsache in Gestalt der sonstigen Familiensachen i.S.d. §§ 112 Nr. 3, 266 FamFG, für welche die Familiengerichte sachlich zuständig sind, die sich aber nach den besonderen Verfahrens- und Rechtsmittelvorschriften gem. den §§ 113 ff., 117 FamFG i.V.m. den anwendbaren Vorschriften der ZPO richten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v.1.11.2010, 5 UF 300/10).

    a) Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung, die der Antragsteller mit seinem Antrag geltend macht, folgen mangels einer Anspruchsgrundlage in § 1568a BGB aus § 745 Abs. 2 BGB und haben den Charakter einer Familienstreitsache in Gestalt der sonstigen Familiensache im Sinne der §§ 112 Nr. 3, 266 FamFG, für die die Familiengerichte sachlich zuständig sind, die sich aber nach den besonderen Verfahrens- und Rechtsmittelvorschriften gemäß §§ 113 ff, 117 FamFG in Verbindung mit den anwendbaren Vorschriften der ZPO richten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2010 - 5 UF 300/10, BeckRS 2011, 05264; Karsten Schmidt, in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl. 2013, § 745, Rn. 34).

  • OLG München, 14.02.2006 - 4 UF 193/05

    Nachehelicher Unterhalt trotz des Vorwurfs eines sexuellen Missbrauchs des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    Hierauf kann sich der bedürftige Ehegatte spätestens dann nicht mehr berufen, wenn die Missbrauchsfrage durch Einholung eines Gutachtens geklärt ist, sich keine Verdachtsmomente ergeben haben und an dem Vorwurf nicht aus gewichtigen Gründen festgehalten wird (OLG München, Urteil vom 14.2.2006 - 4 UF 193/05, FamRZ 2006, 1605, 1606; Hollinger, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1579 BGB, Rn. 84).
  • OLG Hamm, 23.09.1997 - 7 UF 106/97
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    bb) Scheidet eine Anwendung des § 1579 Nr. 3 oder Nr. 7 BGB aus, weil nicht wenigstens verminderte Schuldfähigkeit gegeben ist, kann ein Härtegrund nach § 1579 Nr. 8 BGB anzunehmen sein, wenn sich die Unzumutbarkeit aus objektiven Umständen ergibt, etwa weil im Zustand der Schuldunfähigkeit mehrere Verwirkungstatbestände des § 1579 BGB über einen längeren Zeitraum und in besonders massiver Weise verwirklicht wurden (BGH, Beschluss vom 14.1.1998 - XII ZR 277/97 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 23.9.1997 - 7 UF 106/97 -, juris - Kurztext; Hollinger, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1579, Rn. 181; Maurer, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 1579, Rn. 5, 63).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 6 UF 301/04

    Trennungsunterhalt: Herabsetzung wegen leichtfertiger Beschuldigungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    Schon aus diesem Grunde darf der Verdacht nicht leichtfertig und ohne gravierende Anhaltspunkte erhoben werden (OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 - 10 UF 81/12, NJW-RR 2013, 517, 518; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2005 - 6 UF 301/04, BeckRS 2005, 08554).
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 665/80

    Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehezeit bei einer in vorgerücktem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    Grobe Unbilligkeit wird verstanden als dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechend (BGH, Urteil vom 31.3.1982 - IVb ZR 665/80 -, juris, Rn. 10).
  • OLG Celle, 14.02.2008 - 17 UF 128/07

    Zahlung eines rückständigen Geschiedenenunterhalts; Ermittlung der für den

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
    (2) Daneben erfüllen derartige Äußerungen, sofern man sie objektiv nicht bereits unter § 1579 Nr. 3 BGB subsumiert, objektiv den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB (vgl. auch OLG Schleswig, a.a.O., NJW-RR 2013, 517, 518; OLG Celle, Urteil vom 14.2.2008 - 17 UF 128/07, BeckRS 2008, 05830; Büttner, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 1579, Rn. 35).
  • BGH, 14.01.1998 - XII ZR 277/97
  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 3 Ws 1261/07

    Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung eines Urlaubsantrages durch die

  • LG Duisburg, 06.02.2003 - 12 O 24/02
  • BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88

    Unverzüglichkeit - Rechtswahrungsanzeige - Sozialhilfe

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2011 - 2 UF 21/10

    Nachehelicher Unterhalt: Beweislast für das Fortbestehen einer verfestigten

  • OLG Hamm, 12.10.1994 - 5 UF 39/93

    Verwirkung nachehelichen Unterhalts

  • OLG Hamm, 21.03.2016 - 4 UF 14/14

    Nachscheidungsunterhalt; Konkrete Bedarfsberechnung; Befristung und Verwirkung

    In der vom Antragsteller zitierte Entscheidung des hiesigen 2. Familiensenats (2 UF 105/13; veröffentlicht z.B. in NZFam 2014, 223) ging es um langjährig wiederholt erhobene Missbrauchsvorwürfe, die ein jeder für sich objektiv geeignet waren, den Unterhaltspflichtigen in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und sein Leben gravierend zu beeinträchtigen bis hin zur Zerstörung seiner familiären, sozialen und wirtschaftlichen Existenz.
  • OLG Rostock, 06.09.2016 - 10 UF 206/15

    Eheliche Wohnung: Entfallen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

    Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach rechtskräftiger Scheidung haben ihre Anspruchsgrundlage allein in der letztgenannten Vorschrift jedenfalls insoweit, als zwischen den Ehegatten Einigkeit über die weitere Nutzung der Ehewohnung besteht und es - wie hier - an einer diesbezüglichen gerichtlichen Zuweisungsentscheidung fehlt (vgl. OLG Hamm NZFam 2014, 223; OLG Koblenz FamRZ 2015, 142).
  • AG Brandenburg, 24.06.2016 - 34 C 39/16
    Schon aus diesem Grunde darf ein derartiger Verdacht nicht leichtfertig und ohne gravierende Anhaltspunkte erhoben werden ( OLG Hamm , Beschluss vom 03.12.2013, Az.: II-2 UF 105/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 523 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 21.12.2012, Az.: 10 UF 81/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 517 f.; OLG Celle , Urteil vom 14.02.2008, Az.: 17 UF 128/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 1627 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 08.05.2005, Az.: 6 UF 301/04, u.a. in: FuR 2005, Seiten 460 f. = ZKJ 2006, Seiten 99 f. ).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2021 - 9 WF 238/21

    Ansprüche des aus der mietfrei von den Schwiegereltern zur Verfügung gestellten

    Jedenfalls würde es sich nach Rechtskraft der Ehescheidung um rein zivilrechtliche Ansprüche und damit um eine Familienstreitsache handeln (vgl. OLG Brandenburg NZFam 2018, 235; OLG Hamm NJW-RR 2014, 523; OLG Frankfurt AGS 2013, 341; vgl. auch BGH FamRZ 2010, 1630), die nicht in dem gleichen Verfahren wie das eine Sache der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffende Nutzungsentschädigungsverfahren nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB, 200 ff. FamFG geltend gemacht werden können (grundlegend BGH FamRZ 2017, 22).
  • OLG Schleswig, 20.03.2015 - 10 UF 18/15

    Zulässigkeit eines Widerantrags im Verfahren vor den Familiengerichten

    Neben den allgemeinen Voraussetzungen für einen Widerantrag ist hinsichtlich der Verfahrensart ausreichend, dass es sich beim Haupt- und Widerantrag um Familienstreitsachen im Sinne des § 112 FamFG handelt (vgl. Prütting/Helms, FamFG , 3. Aufl. 2014, § 111 Rn. 65; so auch für die Verbindung einer Familienstreitsache i.S.d. § 266 FamFG mit einer Unterhaltssache: OLG Hamm FF 2014, 326 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht