Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Münster, 25.05.2000 - 11 O 1017/99
  • OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00  

    Chirotherapeutische Behandlung

    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 04.04.2001 - 3 U 155/00 -).
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