Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.1996 - 2 Ws 442/96   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1997, 280
  • NStZ 1997, 237



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamburg, 08.01.2004 - 2 Ws 344/03  
    bb) Nach in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Auffassung darf die Auflage nach § 56 b Abs. 2 Nr. 1 StGB aber nur zum Ausgleich des dem unmittelbar geschädigten Tatopfer selbst entstandenen Schadens erteilt werden (vgl. OLG Hamm in NStZ 1997, 237 bei freiwillig leistenden Dritten wie Versicherern; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 56 b Rdn. 5; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 56 b Rdn. 6; zweifelnd bei mittelbar Geschädigten wie freiwillig leistenden Dritten: Lackner in Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 56 b Rdn. 3 a).
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