Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 133
  • StV 1997, 239
  • StV 1997, 242



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08  

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Dies wird angenommen bei Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH, NStZ 1989, 473;NStZ 2008, 409, 410; StV 2003, 444, 446; NJW 2003, 3068; 3070; BGHSt 43, 177, 181 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

    Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und das geschützte Rechtsgut nach seiner Vorstellung in eine konkret nahe Gefahr bringt (BGHSt 16, 163; 26, 201, 202 f.; 37, 294, 297; 43, 177, 179; 48, 34, 35 f.; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 77; NStZ 1996, 38; StV 2003, 444, 446; NJE 2003, 3068, 3070; NStZ 2004, 38, 39; NStZ 2008, 409, 410; NStZ 2008, 209; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 5 Ws 48/99  

    Hinweisschreiben nicht erhalten, Vertrauensschutz, Widerruf der Strafaussetzung,

    Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm auf die Revision des Verurteilten mit Beschluß vom 05.11.1996 (3 Ss 1180/96) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen, woraufhin der Verurteilte dann am 09.10.1997 (erneut) zu 2 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
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