Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ws 252/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zu den Voraussetzungen des Eintritts der Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach dem "Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Ã"nderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung" vom 13. April 2007 (BGBl, I, 513).
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 68 f StGB
Zu den Voraussetzungen des Eintritts der Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach dem "Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung" vom 13. April 2007 (BGBl, I, 513). - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen des Eintritts der Führungsaufsicht kraft Gesetzes
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes auch dann, wenn die Strafe nicht ohne Unterbrechung vollzogen worden ist
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 24a StVK 1653/09
- OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ws 252/09
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2011, 40
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