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   OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09   

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  • IWW (Kurzanmerkung)

    Strafverfahren - Dies sind die maßgeblichen Kriterien für die Bemessung der Rahmengebühren

Verfahrensgang

  • LG Münster - 1 KLs 63 Js 91/07
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 2 Ws 136/12  

    Nebenklägerbeistand, Wahlanwaltsgebühren, Bemessung, Rahmengebühr

    Das wesentliche Kriterium für Terminsgebühren gemäß Nr. 4120 W RVG ist die Terminsdauer, wobei Warte- und Pausenzeiten grundsätzlich miteinzuberechnen sind (OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009 - 4 Ws 56/09 - m. w.N.).
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