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   OLG Hamm, 07.06.2011 - II-2 WF 118/11   

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https://dejure.org/2011,13483
OLG Hamm, 07.06.2011 - II-2 WF 118/11 (https://dejure.org/2011,13483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2011 - II-2 WF 118/11 (https://dejure.org/2011,13483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - II-2 WF 118/11 (https://dejure.org/2011,13483)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1115
  • FamRZ 2011, 1671
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 241/09

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Großeltern

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 2 WF 118/11
    Eigene subjektive Rechte der Großeltern sind bei Maßnahmen nach § 1666 BGB nicht betroffen, da diese grundsätzlich nicht Träger des Elternrechts sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2.2.2011, XII ZB 241/09, FamRZ 2011, 552 = NJW-RR 2011, 434).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG durch mangelnde Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2011 - 2 WF 118/11
    Dass Großeltern als Verwandte bei der Bestellung eines Vormundes grundsätzlich in Betracht zu ziehen sind (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18.12.2008, Az. 1 BvR 2604/06, FamRZ 2009, 291 = NJW 2009, 1133), zumal hier die Äußerungen der Kindeseltern im Termin beim Amtsgericht so verstanden werden können, dass für den Fall des Entzugs der elterlichen Sorge die Antragstellerin als Vormund i. S. v. § 1776 BGB benannt sein soll, so dass sie nur unter den Voraussetzungen des § 1778 BGB übergangen werden darf, hat auch das Amtsgericht nicht verkannt.
  • OLG Koblenz, 15.01.2018 - 9 WF 12/18

    Sorgerechtsverfahren: Anspruch einer Großmutter auf Gewährung von

    8 Im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB fehlt den Großeltern der betroffenen Kinder indes grundsätzlich die unmittelbare Betroffenheit in eigenen subjektiven Rechten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 4 WF 162/15 -, juris, Rdnr. 9; OLG Hamm, FamRZ 2012, 799, 799; Beschluss vom 7. Juni 2011 - 2 WF 118/11 -, juris, Rdnr. 6; Prütting/Helms-Prütting, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 7, Rdnr. 25, m.w.N. Bork/Jakoby/Schwab-Jacoby, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 7, Rdnr. 13.5).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Großeltern für den Fall des Sorgerechtsentzugs als Vormund oder Ergänzungspfleger in Betracht kommen (vgl. OLG Bremen, a.a.O.; OLG Hamm, FamRZ 2012, 799, 799 f.; Beschluss vom 7. Juni 2011 - 2 WF 118/11 -, juris, Rdnr. 7 ff.).

    Denn auch als solche ist sie nicht Trägerin des Elternrechts (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 434, 435, Rdnr. 13; OLG Hamm, FamRZ 2012, 799, 799; Beschluss vom 7. Juni 2011 - 2 WF 118/11 -, juris, Rdnr. 6).

  • OLG Hamm, 30.12.2011 - 2 WF 314/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde der Großeltern im Verfahren der Auswahl eines

    Großeltern sind durch Maßnahmen gemäß §§ 1666, 1666 a BGB regelmäßig nicht unmittelbar in ihren Rechten betroffen, da sie grundsätzlich nicht Träger des Elternrechts sind, (siehe Senat, Beschluss vom 07.06.2011, Az.: 2 WF 118/11, abgedruckt in MDR 2011, 1115).
  • OLG Hamm, 29.12.2011 - 2 WF 314/11

    Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern im Verfahren der Auswahl eines

    Großeltern sind durch Maßnahmen gemäß §§ 1666, 1666 a BGB regelmäßig nicht unmittelbar in ihren Rechten betroffen, da sie grundsätzlich nicht Träger des Elternrechts sind, (siehe Senat, Beschluss vom 07.06.2011, Az.: 2 WF 118/11, abgedruckt in MDR 2011, 1115 ).
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