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   OLG Hamm, 08.03.1989 - 5 UF 41/89   

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https://dejure.org/1989,4803
OLG Hamm, 08.03.1989 - 5 UF 41/89 (https://dejure.org/1989,4803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.1989 - 5 UF 41/89 (https://dejure.org/1989,4803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 1989 - 5 UF 41/89 (https://dejure.org/1989,4803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umgansbefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils; HIV-Infektion

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.1989 - 5 UF 41/89
    Nach Auffassung des Senats ist ein Ausschluß des Umgangsrechts gem. § 1634 Abs. 2 Satz 2 BGB nur zulässig, wenn dies für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes erforderlich ist und der Gefährdung des Kindeswohls auch durch eine sachgerechte Regelung des Umgangs nicht vorgebeugt werden kann (BGH, NJW 1980, 454 = FamRZ 1980, 131).
  • OLG Stuttgart, 25.02.1988 - 17 UF 17/88

    Übertragung des Sorgerechts; Mutter mit HIV-Virus

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.1989 - 5 UF 41/89
    Die HIV-Trägerschaft rechtfertige weder eine Trennung des Kindes von der Familie gem. §§ 1666, 1666 a BGB (vgl. Tiedemann, NJW 1988, 735) noch schließe sie eine Übertragung des Sorgerechts auf den infizierten Elternteil aus (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2620 ), obgleich bei einem täglichen unkontrollierten Zusammenleben des Kindes mit dem sorgeberechtigten Elternteil sicherlich eine wesentlich höhere Gefahr einer Infizierung des Kindes liege als bei einem durch fachkundige dritte Personen beaufsichtigten Umgang des Kindes mit seinem Vater.
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 8 WF 288/02

    Ausübung eines Umgangsrechts bei Inhaftierung des Kindesvaters

    Soweit das Jugendamt die "physiologische Situation" erwähnt und damit offenbar die HIV-Infizierung des Antragstellers meint, wird zu beachten sein, daß sich daraus regelmäßig für das Kind keine gesundheitliche Gefährdung ergibt (vgl. OLG Hamm, NJW 1989, 2336 und Delkers, Sorge- und Umgangsrecht, § 2 Rn. 174).
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