Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 6
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Bestellung eines ausländischen GmbH-Geschäftsführers ohne jederzeitige Einreisemöglichkeit in das Gebiet der Bundesrepublik

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG § 6; AusländerG § 10, 14 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum GmbH-Geschäftsführer

  • klsal.de (Kurzinformation)

    Bestellung zum Geschäftsführer

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Ausländer können Geschäftsführer einer GmbH werden - ... aber nur, wenn sie jederzeit nach Deutschland reisen können

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 9 AR 87/99
  • LG Bielefeld, 29.04.1999 - 24 T 13/99
  • OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 37
  • ZIP 1999, 1919
  • DNotZ 2000, 235
  • FGPrax 1999, 233
  • DB 1999, 2001
  • Rpfleger 2000, 23



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01  

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Für das weitere Verfahren wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senates (Rpfleger 1999, 130; OLGR 1999, 108 = NJW-RR 1999, 1637) und anderer Obergerichte (vgl. z.B.: OLG Hamm, FGPrax 1999, 233; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 354; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 354 f.) zwar grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden können, wenn sie im Ausland wohnen; bei der Bestellung eines Ausländers aus einem Nicht-EG-Staat muß allerdings sichergestellt sein, daß er seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nachkommen kann.
  • OLG Celle, 02.05.2007 - 9 W 26/07  

    GmbH: Anspruch auf Eintragung eines in Russland lebenden russischen

    Vielmehr ergibt sich aus anderen Vorschriften dieses Gesetzes, dass der Geschäftsführer über die in § 6 genannten Voraussetzungen - insbesondere die Fähigkeit, rechtlich handeln zu können - hinaus in der Lage sein muss, seine Funktion auch tatsächlich ständig im Interesse der Gesellschaft auszuüben und die mit ihr verbundenen Pflichten zu erfüllen (vgl. BGH NJW 1981, 2125, 2126; OLG Köln NZG 1999, 269; OLG Hamm DNotZ 2000, 235, 237; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857, a. A. OLG Dresden GmbHR 2005, 537; LG Rostock NJW-RR 2004, 398; jetzt auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a. a. O., § 6 Rdnr. 14 a).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00  

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

    So wird teilweise die Auffassung vertreten, ein Ausländer könne nur dann zum Geschäftsführer bestellt werden, wenn sichergestellt sei, dass für ihn jederzeit die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland bestehe, um hier seine gesetzlichen Aufgaben als Geschäftsführer wahrzunehmen ( so OLG Köln, Beschlüsse vom 30. September 1998, DB 1999, 38 und vom 26. Oktober 1998, GmbHR 1999, 182, OLG Hamm, Beschluss vom 09. August 1999, NZG 1999, 1004; Scholz, a.a.0., Rn. 18).
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  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 2 U 1433/02  

    Keine erhöhten persönlichen Anforderungen an die Bestellung eines

    bb) Der Senat vermag auch in der Systematik des GmbH-Gesetzes keine hinreichende normative Verankerung dafür zu erkennen, dass zum Geschäftsführer nicht bestellt werden könne, wer in Folge seiner Staatsangehörigkeit seinen gesetzlichen Pflichten nicht ohne Weiteres werde nachkommen können (so aber: OLG Zweibrücken GmbHR 2001, 435 [436]; OLG Köln GmbHR 1999, 182 [183]; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637 [1638]; OLG Hamm ZIP 1999, 1919 [1920]; vgl. zu § 76 Abs. 3 AktG: Hüffer, AktG, 5. Aufl. § 77 Rn. 25).
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2001 - 3 W 15/01  

    Amtslöschung gesetzwidriger Eintragung des GmbH-Geschäftsführers

    aa) Zwar können Ausländer grundsätzlich zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2000, 23; OLG Frankfurt NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf GmbHRdsch 1978, 110; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Aufl. § 6 Rdnr. 16).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.2010 - 3 W 70/10  

    Wirksamkeit der Bestellung von Nicht-EU-Ausländern als Geschäftsführer einer GmbH

    Diese Frage hat der Senat bislang dahin entschieden, dass Ausländer zwar grundsätzlich zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden können, wenn sie im Ausland wohnen (vgl. Senat, Beschl. vom 13.03.2001 -3 W 15/01-, Rpfleger 2001, 354; OLG Hamm Rpfleger 2000, 23; OLG Frankfurt NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf GmbHR 1978, 110).
  • OLG Köln, 11.06.2001 - 2 Wx 13/01  
    Für das weitere Verfahren wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senates (Rpfleger 1999, 130; OLGR 1999, 108 = NJW-RR 1999, 1637) und anderer Obergerichte (vgl. z.B.: OLG Hamm, FGPrax 1999, 233; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 354; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 354 f.) zwar grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden können, wenn sie im Ausland wohnen; bei der Bestellung eines Ausländers aus einem Nicht-EG-Staat muß allerdings sichergestellt sein, daß er seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nachkommen kann.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2005 - 8 W 164/04  

    GmbH: Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer

    Von Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird aber darüber hinaus als zwingend angesehen, dass ein Geschäftsführer, der die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, das nicht der EU angehört und der außerhalb der EU wohnt, jederzeit in der Lage sein müsse, in die Bundesrepublik einzureisen, weil sonst eine ordnungsgemäße Erfüllung der Geschäftsführerpflichten nicht gesichert sei (OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1689; OLG Hamm GmbHR 1999, 1089; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637; LG Düsseldorf Rpfleger 2002, 366;Michalski/Heyder, GmbH, § 6 Rn 30; Scholz/ Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 6 RN 18a).
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