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OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 WF 30/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von Zwangshaft oder Zwangsgeld ohne vorherige konkrete Androhung von Zwangsmitteln; Eigenes Ermessen des Umgangspflegers bei Bestellung ohne teilweisen Entzug der elterlichen Sorge ; Bestellung eines Umgangspflegers als Ergänzungspfleger für den Bereich des ...
- Judicialis
FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 33 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 1684 Abs. 4; ; BGB § 1684 Abs. 4 S. 3; ; BGB § 1696 Abs. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 19 Abs. 1; FGG § 33 Abs. 3 S. 1
Voraussetzungen für die Festsetzung von Zwangsmitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 13.01.2005 - 179 F 3129/01
- OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 WF 30/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1772 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 28.07.2003 - 26 UF 868/02
Abänderung eines Beschlusses; Anordnung einer Pflegschaft für ein Kind; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 WF 30/05
Das Familiengericht hat dabei unter Beteiligung des Jugendamts zu prüfen, inwieweit zur Abwehr konkreter Kindeswohlgefährdungen zur Durchführung des Umgangs Teilbereiche der elterlichen Sorge zu entziehen und auf einen zu bestellenden Umgangspfleger zu übertragen sind (vgl. auch OLG München, FamRZ 2003, 1957). - OLG Hamm, 27.06.2003 - 11 WF 66/03
Beteiligung des betreuenden Elternteils an den Kosten, die durch die Ausübung des …
Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 4 WF 30/05
b) Die Bestellung eines Umgangspflegers als Ergänzungspfleger für den Bereich des Umgangs kommt nur unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe des § 1666 BGB in Betracht (vgl. OLG Celle, JAmt 2004, 150;… Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Auflage, Rnr. 28 zu § 1684 BGB).
- OLG Karlsruhe, 06.11.2006 - 2 UF 117/06
Beschwerde gegen eine Umgangsregelung: Erweiterung des Beschwerdegegenstandes …
Die Bestellung eines Umgangspflegers als Ergänzungspfleger ist nach Entzug dieses Teilbereichs des Sorgerechts gemäß § 1666 BGB erforderlich (OLG Hamm FamRZ 2005, 1772).