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   OLG Hamm, 10.02.2009 - 3 UF 48/08, II-3 Uf 48/08   

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https://dejure.org/2009,8483
OLG Hamm, 10.02.2009 - 3 UF 48/08, II-3 Uf 48/08 (https://dejure.org/2009,8483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2009 - 3 UF 48/08, II-3 Uf 48/08 (https://dejure.org/2009,8483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 3 UF 48/08, II-3 Uf 48/08 (https://dejure.org/2009,8483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1752
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 14.03.2003 - 19 UF 35/03

    Systematik des § 1671 BGB; Übertragung des alleinigen Sorgerechts; Ausnahmefall

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2009 - 3 UF 48/08
    Erforderlich ist dabei eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH NJW 2005, S. 672; Celle FamRZ 2003, 1490; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1666 Rn. 10).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2009 - 3 UF 48/08
    Erforderlich ist dabei eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH NJW 2005, S. 672; Celle FamRZ 2003, 1490; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1666 Rn. 10).
  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
    Dabei ergibt sich die Gefährdung auch aus einem früheren Verhalten des Elternteils, wenn eine Wiederholung zu befürchten ist (OLG Hamm FamRZ 2009, 1752f.).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 2 UF 246/12

    Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters; kein

    Wird bei gemeinsamer elterlicher Sorge einem Elternteil das Sorgerecht entzogen, so folgt aus der Verweisung des § 1680 Abs. 3 BGB auf § 1680 Abs. 1 BGB, dass es nunmehr von Gesetzes wegen dem anderen Elternteil allein zusteht, soweit dieser das Sorgerecht ausüben kann und darf, wenn mithin nicht auch bei ihm die Voraussetzungen für einen Sorgerechtsentzug vorliegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2009 - II-3 Uf 48/08 - FamRZ 2009, 1752).
  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
    Dabei ergibt sich die Gefährdung auch aus einem früheren Verhalten des Elternteils, wenn eine Wiederholung zu befürchten ist (OLG Hamm FamRZ 2009, 1752f.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Eine Kindeswohlgefährdung setzt eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BverfG FamRZ 2010, S. 713, 714 Rn. 41; BGH FamRZ 1956, S. 350, 351; FamRZ 2005, S. 344, 345; OLG Brandenburg FamFR 2010, S. 357; OLG Hamm FamRZ 2009, S. 1752 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, S. 1599).
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