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   OLG Hamm, 10.02.2012 - I-10 W 106/11   

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OLG Hamm, 10.02.2012 - I-10 W 106/11 (https://dejure.org/2012,1870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2012 - I-10 W 106/11 (https://dejure.org/2012,1870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - I-10 W 106/11 (https://dejure.org/2012,1870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Beckum - 100 Lw 103/09
  • OLG Hamm, 10.02.2012 - I-10 W 106/11
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 10 W 95/09

    Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2012 - 10 W 106/11
    An dieser Auffassung hält der Senat inzwischen nicht mehr fest, sondern hat sich der oben genannten, grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes angeschlossen ( so bereits : Beschluss des Senats vom 09.03.2010; AZ : 10 W 95/09).

    Im übrigen entspricht das auch den vom Senat im Vorverfahren getroffenen Feststellungen, wonach dem Vater des Beteiligten zu 12. die Wirtschaftsfähigkeit abgesprochen wurde, weil er bereits gesundheitsbedingt zur Übernahme des Erbhofes nicht in der Lage war (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 09.03.2011, 10 W 95/09, Beiakte AG Beckum, 10 Lw 59/04, Bl. 715).

  • OLG Hamm, 27.04.2006 - 10 W 149/04

    Anwendung des Ältestenrechts bei Feststellung der Hofnacherbschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2012 - 10 W 106/11
    Der Antrag des C2 U, wiederum ein Abkömmlimg des ältesten Bruders der Erblasserin, ist durch Beschluss des Amtsgerichts Beckum vom 26.11.2004 ( AZ: 10 Lw 66/04), bestätigt durch Senatsbeschluss vom 27.04.2006 ( AZ: 10 W 149/04), rechtskräftig zurückgewiesen worden.

    In dem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Vorverfahren betreffend den früheren Antragsteller C2 U hat der Senat im Beschluss vom 27.04.2006 (OLG Hamm, AZ : 10 W 149/04 ) noch die Gegenauffassung vertreten, wonach dem Gradualsystem der Vorzug zu geben ist ( vgl. AG Beckum, 10 Lw 66/04, Bl. 221 ff).

  • BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06

    Bestimmung des Hoferben für die Erbfolge der Geschwister des Erblassers und ihrer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2012 - 10 W 106/11
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24.11.2006 (abgedruckt in FamRZ 2007, 280 und Rpfleger 2007, 143) gelten bei der Bestimmung des Hoferben nach den Ältesten- oder Jüngstenrecht auch in der 4. Hoferbenordnung die Grundsätze der Stammeserbfolge.
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 14/83
    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2012 - 10 W 106/11
    Das Amtsgericht Beckum hat für die hier streitgegenständliche Hoferbfolge rechtskräftig festgestellt, dass die Nichte der Erblasserin, I, lediglich nicht befreite Vorerbin des Hofes C geworden ist und nach ihrem Tod - am 24.02.2004 - die Nacherbschaft sich nach dem gesetzlichen Hoferben der am 23.03.1973 verstorbenen Erblasserin bestimmt, falls diese nach dem Tod der Vorerbin noch gelebt hätte ( vgl. Beiakte : Amtsgericht Beckum; 1 LwH 20/80; Beschluss vom 23.04.1982; bestätigt vom BGH durch Beschluss vom 01.12.1983, V BLw 14/83).
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