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   OLG Hamm, 10.04.2006 - 6 UF 190/05   

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https://dejure.org/2006,7300
OLG Hamm, 10.04.2006 - 6 UF 190/05 (https://dejure.org/2006,7300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.04.2006 - 6 UF 190/05 (https://dejure.org/2006,7300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. April 2006 - 6 UF 190/05 (https://dejure.org/2006,7300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1626a; ; B... GB § 1626a Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1626a Abs. 2; ; BGB § 1666; ; BGB § 1672; ; BGB § 1672 Abs. 1; ; BGB § 1672 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1680 Abs. 3; ; FGG § 20; ; FGG § 50 Abs. 4 Nr. 1; ; FGG § 50a Abs. 2; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 8; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 57 Abs. 2; ; FGG § 57 Nr. 3; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 6 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beschwerdebefugnis des Kindesvaters ohne elterliches Sorgerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2006 - 6 UF 190/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 (NJW 2003, 955 ff.) ausdrücklich im Hinblick darauf für verfassungsgemäß erklärt, dass ein Konsens der unverheirateten Eltern eines Kindes Voraussetzung für die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ist.

    Die Norm zieht vielmehr eine Grenze für Eingriffe des Staates in das Recht der Eltern und bestimmt so, unter welchen Vorausssetzungen der Staat seinem Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG nachkommen muss (so BverfG NJW 2003, 955, 960).

    Dabei müssen nicht allen Müttern und Vätern die gleichen Rechte im Verhältnis zu ihrem Kind eingeräumt werden (BVerfG NJW 2003, 955, 956).

  • BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch Ablehnung der Übertragung der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2006 - 6 UF 190/05
    Es verkennt nicht, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Kammerbeschluss vom 23. April 2003 (FamRZ 2003, 1447) die Verfassungsmäßigkeit des § 1672 BGB bejaht hat, ohne auf sämtliche hiergegen geäußerten Bedenken einzugehen.
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