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   OLG Hamm, 10.05.2010 - I-15 W 200/10   

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OLG Hamm, 10.05.2010 - I-15 W 200/10 (https://dejure.org/2010,10300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2010 - I-15 W 200/10 (https://dejure.org/2010,10300)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - I-15 W 200/10 (https://dejure.org/2010,10300)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 266
  • FamRZ 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13

    Änderung des Namens eines volljährigen Kindes

    Auch wenn die gem. § 68 FamFG erforderliche Abhilfeentscheidung nicht wie erforderlich im Beschlusswege (siehe hierzu: BGH, NVwZ 2011, 127 f.; Senat FGPrax 2010, 266; OLG Köln, FamRZ 2011, 634 f.; OLG München, NotBZ 2010, 351 f.), sondern durch Verfügung ergangen ist, so zieht dieser Formmangel keine Unwirksamkeit der Nichtabhilfeentscheidung nach sich.
  • LG Kleve, 15.04.2013 - 4 T 84/13

    Abhilfeverfahren, notwendiger Inhalt

    Fehlt es an einer solchen Entscheidung oder leidet die Nichtabhilfeentscheidung an schwerwiegenden Mängeln, so kann das Beschwerdegericht die Angelegenheit - ggf. unter Aufhebung der Vorlageanordnung - analog § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Amtsgericht zurückverweisen (OLG München, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 31 Wx 13/10 = BeckRS 2010, 03282; OLG München, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 34 Wx 9/10, Juris-Rn. 8; OLG Hamm FGPrax 2010, 266; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010, Az.: 3 Wx 115/10 = BeckRS 2010, 30080).

    Eine ordnungsgemäße Nichtabhilfe erfolgt durch einen zu begründenden Beschluss, der den Beteiligten bekanntzugeben ist (OLG Hamm FGPrax 2010, 266; OLG München, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 31 Wx 13/10 = BeckRS 2010, 03282).

    Selbst wenn in der bloßen Vorlageverfügung eine Nichtabhilfeentscheidung zu sehen gewesen wäre, so wäre die Sache dennoch analog § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG zur Durchführung des Abhilfeverfahrens an das Amtsgericht zurückzuverweisen, weil das Verfahren dann an wesentlichen Verfahrensmängeln gelitten hätte (vgl. Jürgens/Kretz, BetreuungsR, 4. Aufl. 2010, § 68 FamFG Rn. 3; OLG Hamm FGPrax 2010, 266; OLG München, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 34 Wx 9/10, Juris-Rn. 8).

    Es fehlt aber an jeder Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen, was einen wesentlichen Mangel begründet (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 266).

  • OLG Hamm, 22.12.2010 - 15 W 526/10

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung

    So sind formelle Fehler, wie hier die Entscheidung durch bloße Verfügung, grundsätzlich unschädlich (vgl. Senat, Beschl. v. 10.05.2010, 15 W 200/10).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 5.3.2012 - 3 Wx 57/11; OLG Köln, BeckRS 2012, 01113; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Hamm, BeckRS 2010, 18308; OLG München, BeckRS 2010, 03282; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O.).
  • OLG Celle, 29.11.2017 - 6 W 190/17

    Anforderungen an die Begründung der Festsetzung der Nachlasspfleger Vergütung

    Auch das Fehlen einer Begründung einer Entscheidung im ersten Rechtszug kann Grundlage einer Zurückverweisung sein (vgl. OLG Hamm, 15 W 200/10, Beschluss vom 10. Mai 2010, zit. nach juris).
  • LG Kleve, 23.07.2013 - 4 T 158/13

    Abhilfeverfahren, Verfahrensmangel, Verfahrenspfleger, Stellungnahme

    Fehlt es an einer solchen Entscheidung oder leidet die Nichtabhilfeentscheidung an schwerwiegenden Mängeln, so kann das Beschwerdegericht die Angelegenheit - ggf. unter Aufhebung der Vorlageanordnung - analog § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Amtsgericht zurückverweisen (OLG München, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 31 Wx 13/10 = BeckRS 2010, 03282; OLG München, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 34 Wx 9/10, Juris-Rn. 8; OLG Hamm FGPrax 2010, 266; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010, Az.: 3 Wx 115/10 = BeckRS 2010, 30080).

    Gleichwohl ist die Sache analog § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens an das Amtsgericht zurückzuverweisen, weil das Verfahren an einem wesentlichen Verfahrensmangel gelitten hat (vgl. Jürgens/Kretz, BetreuungsR, 4. Aufl. 2010, § 68 FamFG Rn. 3; OLG Hamm FGPrax 2010, 266; OLG München, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 34 Wx 9/10, Juris-Rn. 8).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 Wx 259/16

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung

    Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn nach dem Inhalt der Beschwerde und dem sonstigen Akteninhalt nachvollziehbar ist, dass das Amtsgericht die Begründung der Beschwerde zumindest in seine Erwägungen hinsichtlich der Nichtabhilfeentscheidung mit einbezogen hat (vgl. OLG Hamm, 10. Mai 2010, 15 W 200/10 = FGPrax 2010, 266).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen

    Es ist daher schon als ausreichend angesehen worden, wenn nach dem Inhalt der Beschwerde und dem sonstigen Akteninhalt nachvollziehbar ist, dass das Amtsgericht die Begründung der Beschwerde zumindest in seine Erwägungen hinsichtlich der Nichtabhilfeentscheidung miteinbezogen hat (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 266).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 3 Wx 138/15

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Registergerichts

    Im Falle der Nichtabhilfe genügt ein Aktenvermerk mit Übersendungsverfügung in der Regel nicht (vgl. zu Vorstehendem: OLG München FamRZ 2010, S. 1000 f.; m. umfangr. Nachw.: OLG Hamm Beschluss vom 10. Mai 2010 in Sachen I - 15 W 200/10, Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 07.10.2010, 01.12.2010, 10.02.2011, 23.05.2011, 05.08.2011, 29.09.2011, in Sachen I - 3 Wx 232/10, 275/10, 1/11, 122/11, 183/11, 227/11; Keidel/Sternal FamFG, 18. Aufl., § 68, Rdz. 12 und 31 f.).
  • OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17
    Auch das Fehlen einer Begründung einer Entscheidung im ersten Rechtszug kann Grundlage einer Zurückverweisung sein (vgl. OLG Hamm, 15 W 200/10, Beschluss vom 10. Mai 2010, zit. nach juris).
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