Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 90 Ds 202 Js 40/05
  • OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2008, 342



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11  

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zur Leistungsfähigkeit des

    Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).

    Bei wechselnden Einkommensverhältnissen hält auch das OLG Hamm (NStZ 2008, 342, 343) die Beurteilung der Leistungsfähigkeit auf einen größeren Zeitraum bezogen für geboten.

  • OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12  

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung

    Dazu gehören in jedem Fall Angaben über Art und Höhe des Einkommens, abzugsfähige Steuern und Vorsorgeaufwendungen sowie berufsbedingte Aufwendungen, etwa durch Fahrtkosten, und das Bestehen etwaiger anderer vor- oder gleichrangiger Unterhaltsverpflichtungen, sowie schließlich der dem Pflichtigen zuzustehende Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342; OLG München NStZ 2009, 212; Fischer, a.a.O., § 170 Rdnr. 8).

    3 BGB), gehören zum Gegenstand der Unterhaltsberechnung (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342; BayObLG NStZ 2009, 212).

  • OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10  

    Anforderungen an die Feststellung der Leistungsfähigkeit bei

    Dazu gehören neben Angaben zur Höhe der Einkünfte die sonstigen Verpflichtungen des Täters, namentlich weitere Unterhaltsverpflichtungen, die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen, sonstige Lasten sowie der ihm - ohne Gefährdung des eigenen Existenzminimums - zuzugestehende Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt (vgl. OLG Hamm in NStZ 2008, 342; OLG München, a. a. O.; Lackner/Kühl, a. a. O.; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 170 Rdn 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. September 1994 - 1 Ss 274/94 - Lenckner, a. a. O., Rdn 22).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2009 - Ss 104/09  

    Anforderungen an die Feststellung der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen

    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts voraus, die der Strafrichter selbstständig und ohne Bindung an zivilrechtliche Entscheidungen zu prüfen hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 5 St RR 167/02, zitiert nach juris; OLG München, NStZ 2009, 212; OLG Hamm, NStZ 2008, 342; Thüring. OLG Beschluss vom 5. April 2006 - 1 Ss 36/06, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 22 Ss 21/98 zu § 170 b StGB, zitiert nach juris; Fischer, StGB, 56. Auflage, § 170 Rn. 3; Schall in SK-StGB, § 170 Rn 21; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Auflage, § 170 Rn. 13).
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