Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.04.2002 - 11 WF 1/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Warendorf - 9 F 688/01
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 11 WF 1/02

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2003, 177



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05  

    Minderjährigenunterhalt: Zumutbarer Umfang der Arbeitsplatzbemühungen des

    Die Klägerin hat ihre Arbeitsstelle bereits im Mai 2002 verloren, sodass auch dann, wenn man ihr ein angemessene Übergangszeit zubilligt (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 575), angenommen werden muss, dass sie jedenfalls im September 2003, zu Beginn des streitigen Unterhaltszeitraums, bei ausreichenden Bemühungen in der Lage gewesen wäre, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
  • OLG Brandenburg, 29.04.2008 - 10 UF 124/07  

    Unterhalt - Erwerbsobliegenheit des selbstständigen Apothekers

    Darüber hinaus ist ihr eine Übergangszeit bis zur Erlangung einer neuen Beschäftigung zuzubilligen (vgl. hierzu OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 670).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05  

    Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer

    Vielmehr ist ihr eine angemessene Übergangszeit zuzubilligen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 575).
mehr
  • OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 10 UF 82/02  

    Beschränkung oder Entziehung des Unterhalts bei Vorliegen eines sittlichen

    Erst von da an bestand für den Beklagten die Obliegenheit zur Arbeitsplatzsuche, für die ein angemessener Zeitraum, hier bis einschließlich April 2002, zuzubilligen ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, 177).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2007 - 10 UF 88/07  

    Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens

    Dem Beklagten ist aber eine angemessene Übergangszeit zuzubilligen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Eschenbruch/Mittendorf, a.a.O., Rz. 6337).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2008 - 10 WF 107/08  

    Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen die Klage eines -

    Vielmehr wäre der Beklagten eine angemessene Übergangszeit zuzubilligen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 670).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09  

    Berechnung des Trennungsunterhalts

    Denn ihr ist im Hinblick darauf, dass sie nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Recht mit Rücksicht auf die Kinderbetreuung zu einer Erwerbstätigkeit nicht verpflichtet war, eine Übergangszeit (vgl. dazu auch OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rz. 670 i.V.m. Rz. 667) zuzubilligen.
  • OLG Brandenburg, 09.11.2010 - 10 UF 3/10  

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber einem minderjährigen Kind;

    Selbst wenn man den Beklagten darauf verweisen wollte, sich nach Verlust der Arbeitsstelle um eine neue Erwerbstätigkeit zu bemühen, müsste man ihm nach dem Verlust der bisherigen Beschäftigung eine Übergangszeit bis zur Erlangung einer neuen Beschäftigung zubilligen (vgl. Senat, Urteil vom 29.4.2008, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 12.4.2002 - 11 WF 1/02 -, FamRZ 2003, 177), die regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten beträgt.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04  

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    Der Beklagte wäre jedoch gehalten gewesen, sich nach einer kurzen Orientierungsfrist um einen neuen Arbeitsplatz oder um eine zusätzliche Nebentätigkeit zu bemühen (OLG Hamm, FamRZ 2003, 177; Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 1, Rdn. 507).
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