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   OLG Hamm, 12.05.2011 - II-2 UF 64/10   

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https://dejure.org/2011,15996
OLG Hamm, 12.05.2011 - II-2 UF 64/10 (https://dejure.org/2011,15996)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2011 - II-2 UF 64/10 (https://dejure.org/2011,15996)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - II-2 UF 64/10 (https://dejure.org/2011,15996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Entzug der elterlichen Sorge liegt vor bei akuter Gefährdung des geistigen, seelischen und körperlichen Wohls des Kindes durch das Erziehungsversagen der Eltern; Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt wegen erheblicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a
    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls aufgrund unverschuldeten Erziehungsversagens der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB ist gegeben, wenn eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für die Entwicklung des Kindes vorliegt, die so ernst zu nehmen ist, dass sich eine Gefährdung seines körperlichen, geistigen oder sittlichen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt (vgl. BGH FamRZ 2005, 344, 345).
  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Deshalb ist eine solche Maßnahme nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 1021, 1022 f.).
  • OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02

    Zur Frage der Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen - nicht bewiesenen -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Deshalb ist ein so massiver Eingriff in die Elternrechte wie die Entziehung der gesamten elterlichen Sorge und die damit regelmäßig verbundene Trennung des Kindes aus dem Familienverbund im Allgemeinen nur dann zu rechtfertigen, wenn ihm massiv belastende Ermittlungsergebnisse und ein entsprechend hohes Gefährdungspotential für das Kind gegenüberstehen (vgl. OLG Thüringen FamRZ 2003, 1319).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes dennoch Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH FamRZ 1980, 131, 132; Senat FamRZ 2009, 1763, 1764).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09

    Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes dennoch Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH FamRZ 1980, 131, 132; Senat FamRZ 2009, 1763, 1764).
  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes im Verfahren zur elterlichen Sorge setzt voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1057).
  • OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 UF 32/03

    Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs des elterlichen Erziehungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Ein Anspruch des Kindes auf optimale Förderung und Erziehung besteht nicht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1664, 1665).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher

    Auf den Widerruf der Vollmacht kann dabei wegen der mangelnden Disponibilität des Elternrechts nicht wirksam verzichtet werden (vgl. OLG Hamm ZKJ 2011, 303; Hammer FamRZ 2005, 1209, 1215; Geiger/Kirsch FamRZ 2009, 1879, 1880 f.).

    Dass die Vollmacht - wie ausgeführt - mangels Disponibilität des Elternrechts nicht wirksam unwiderruflich erteilt werden kann (vgl. OLG Hamm ZKJ 2011, 303; Hammer FamRZ 2005, 1209, 1215; Geiger/Kirsch FamRZ 2009, 1879, 1880 f.), steht dem grundsätzlich nicht entgegen, so dass es auch keiner - ohnedies unsicheren - Prognose bedarf, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Vollmacht vom vollmachtgebenden Elternteil künftig widerrufen werden könnte.

  • OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18

    Unverhältnismäßigkeit der Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Denn ein sorgeberechtigter Elternteil kann sich seiner grundgesetzlich verankerten Pflicht, Art. 6 Abs. 2 GG, zur Ausübung des Sorgerechts nicht unwiderruflich begeben (vgl. Hammer, FamRZ 2005, s.1209, 1211; MüKo-Huber, § 1627 BGB, RdNr. 10; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 693f; OLG Stuttgart, 15 UF 285/13, juris, RdNr. 30; OLG Hamm ZKJ 2011, 303).
  • VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11

    Bestattung; Kindeswohlgefährdung; Sorgerechtsentzug; Unbilligkeit

    Denn heute kommt es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auf ein schuldhaftes Fehlverhalten im Rahmen des Sorgerechtsentzugs wegen Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 1666 BGB nicht an (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 UF 228/10 -, II-4 UF 228/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2011 - II-2 UF 64/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 5 UF 315/12

    Geeignetheit von Vollmachten zur Ausübung des Personensorgerechts

    Deshalb stellen sie auch bei einem Einverständnis zur Fremdunterbringung des Kindes dann kein geeignetes Mittel zur Abwendung einer von den Eltern ausgehenden Gefährdung für das Kindeswohl dar, wenn im konkreten Fall mit dem Widerruf der Vollmacht zu rechnen ist (OLG Hamm ZKJ 2011, 303).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18A
    Denn ein sorgeberechtigter Elternteil kann sich seiner grundgesetzlich verankerten Pflicht, Art. 6 Abs. 2 GG, zur Ausübung des Sorgerechts nicht unwiderruflich begeben (vgl. Hammer, FamRZ 2005, S. 1209, 1211; MüKo-Huber, § 1627 BGB, Rn. 10; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 693 f; OLG Stuttgart, 15 UF 285/13, juris, Rn. 30; OLG Hamm ZKJ 2011, 303).
  • OLG Hamm, 08.05.2012 - 9 UF 57/12

    Abwendung einer Gefahr für das Kindeswohl durch Zustimmung des

    Widerruflichkeit ihrer Zustimmung fort (vgl. dazu auch: OLG Hamm, ZKJ 2011, 303 ff.).
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