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   OLG Hamm, 12.06.2009 - I-25 U 47/08   

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https://dejure.org/2009,10323
OLG Hamm, 12.06.2009 - I-25 U 47/08 (https://dejure.org/2009,10323)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2009 - I-25 U 47/08 (https://dejure.org/2009,10323)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - I-25 U 47/08 (https://dejure.org/2009,10323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 13; ; ZPO § ... 522 Abs. 2; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 613; ; EStG § 10 d Abs. 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 26 b; ; EStG § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 426 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1353; ; BGB § 1353 Abs. 1 S. 2; ; AO § 44 Abs. 1; ; AO § 173 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1353 Abs. 1 S. 2
    Verpflichtung eines Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
    Dieses fehlt dann, wenn ein Zusammenveranlagungsbescheid, wie ihn die Klägerin anstrebt, nicht mehr ergehen kann, weil die gegen sie und den Erblasser ergangenen Bescheide betreffend die getrennte Veranlagung bestandskräftig geworden sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.07.2007, AZ: XII ZR 250/04, Tz. 7 = NJW 2007, 2554 -2556).

    Aufgrund der aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB abzuleitenden Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermeiden, ist ein Ehegatte gegenüber dem anderen verpflichtet, in eine von diesem gewünschte Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn sich dadurch die Steuerschuld des anderen verringert, der auf Zustimmung in Anspruch genommene aber keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt wird, was u. a. dann der Fall ist, wenn der die Zustimmung begehrende Ehegatte sich verpflichtet, den anderen von ihm hierdurch etwa entstehenden Nachteilen freizustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 23.07.2007, AZ: XII ZR 250/04, Tz. 10 = NJW 2007, 2554-2556 mit weiteren Nachweisen und BGH, Urteil vom 03.11.2004, AZ: XII ZR 128/02, Tz. 8 = NJW-RR 2005, 225 - 227).

    Das gilt nämlich insoweit nicht, als die Ehegatten eine andere Aufteilung ihrer Steuerschulden konkludent vereinbart haben (vgl. nur BGH, Urteil vom 23.07.2007, AZ: XII ZR 250/04, Tz. 13 = NJW 2007, 2554-2556).

    Vorrangig ist indessen, was die Gesamtschuldner ausdrücklich oder konkludent vereinbart haben(vgl. dazu BGH aaO, Tz. 14 = NJW 2007, 2554-2556).

  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
    Aufgrund der aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB abzuleitenden Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermeiden, ist ein Ehegatte gegenüber dem anderen verpflichtet, in eine von diesem gewünschte Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn sich dadurch die Steuerschuld des anderen verringert, der auf Zustimmung in Anspruch genommene aber keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt wird, was u. a. dann der Fall ist, wenn der die Zustimmung begehrende Ehegatte sich verpflichtet, den anderen von ihm hierdurch etwa entstehenden Nachteilen freizustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 23.07.2007, AZ: XII ZR 250/04, Tz. 10 = NJW 2007, 2554-2556 mit weiteren Nachweisen und BGH, Urteil vom 03.11.2004, AZ: XII ZR 128/02, Tz. 8 = NJW-RR 2005, 225 - 227).

    Der Anspruch auf Zustimmung besteht nur dann nicht, wenn zweifelsfrei feststeht, dass eine gemeinsame Veranlagung nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 03.11.2004, AZ: XII ZR 128/02, Tz. 11 = NJW-RR 2005, 225 - 227).

  • BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03

    Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
    Wenn der Erblasser nach der Trennung der Parteien an dieser während des Zusammenlebens praktizierten Übung nicht mehr festhalten will, was möglich ist (vgl. BGH NJW 2006, 2623, 2624, Tz.. 15), dann kann er sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nach § 242 BGB nur in vollem Umfang hiervon lösen.
  • OLG Stuttgart, 28.07.1992 - 12 U 31/92

    Gemeinsame steuerliche Veranlagung von Eheleuten; Pflicht des Ehegatten zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
    Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nur dann besteht, wenn diese zur insgesamt geringsten Steuerbelastung der Ehegatten führt (bejahend OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.1997, AZ: 33 W 24/97, Tz. 11, Urteil vom 03.05.2000, AZ: 33 U 23/99, Tz. 4 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.1992, AZ: 12 U 31/92, Tz. 4).
  • OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99

    Zur Pflicht des Ehegatten, während der Trennungszeit einer Zusammenveranlagung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
    Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nur dann besteht, wenn diese zur insgesamt geringsten Steuerbelastung der Ehegatten führt (bejahend OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.1997, AZ: 33 W 24/97, Tz. 11, Urteil vom 03.05.2000, AZ: 33 U 23/99, Tz. 4 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.1992, AZ: 12 U 31/92, Tz. 4).
  • BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
    Dann kann ein Zusammenveranlagungsbescheid noch ergehen (vgl. BFHE 134, 412 (414), 122, 290 ff), wobei nach dem Tode des Erblassers die Zustimmung durch die Erben erklärt werden kann.
  • OLG Hamm, 19.06.1997 - 33 W 24/97
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
    Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nur dann besteht, wenn diese zur insgesamt geringsten Steuerbelastung der Ehegatten führt (bejahend OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.1997, AZ: 33 W 24/97, Tz. 11, Urteil vom 03.05.2000, AZ: 33 U 23/99, Tz. 4 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.1992, AZ: 12 U 31/92, Tz. 4).
  • BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00

    Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08
    Das entspricht der Sachlage bei einer Versteuerung der von Ehegatten erzielten Einkommen nach den Steuerklassen III und V (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.06.2002, AZ: XII ZR 288/00, Tz. 17).
  • LG Leipzig, 08.01.2010 - 8 S 566/08

    Gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten bei Verstoß gegen die eheliche

    Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft umfasst die Pflicht zum gegenseitigen Beistand und zur gegenseitigen Rücksichtnahme und besteht auch noch zwischen getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten (Brudermüller in Palandt, BGB, 69. Aufl., § 1353 Rdnr. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2009, Az.: I-25 U 47/08, Rdnr. 53, zitiert nach [...]).
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