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   OLG Hamm, 13.01.2011 - I-18 U 88/10   

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OLG Hamm, 13.01.2011 - I-18 U 88/10 (https://dejure.org/2011,854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2011 - I-18 U 88/10 (https://dejure.org/2011,854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I-18 U 88/10 (https://dejure.org/2011,854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung eines auf sittenwidriger Abrede geleisteten Brautgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 817; BGB § 138 Abs. 1
    Rückforderung eines auf sittenwidriger Abrede geleisteten Brautgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Brautgeld (Morgengabe)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Brautgeld ist sittenwidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gezahltes Brautgeld und die gescheiterte Ehe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Besteht ein Anspruch auf Rückzahlung von Brautgeld?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von Brautgeld

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Brautgeldabrede ist nichtig - auch wenn es in der Religion üblich ist

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige "Brautgeldabrede"

  • spiegel.de (Pressemeldung, 17.01.2011)

    Brautgeld ist nach Trennung nicht einklagbar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Geld für gekaufte Braut kann nicht eingeklagt werden

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von "Brautgeld”

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Zahlung von Brautgeld sittenwidriges Geschäft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brautgeldabrede als beiderseits sittenwidriges Rechtsgeschäft nichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rückzahlung von so genanntem "Brautgeld" - Brautgeldabrede stellt Verletzung der Freiheit der Eheschließung und der Menschenwürde dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1197
  • FamRZ 2011, 1506
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    Danach ist § 817 S. 2 BGB ausnahmsweise aus generalpräventiven Gründen nicht anzuwenden, wenn anderenfalls der mit der Nichtigkeitssanktion (§ 138 BGB) verfolgte Zweck dadurch konterkariert wird, dass der durch sie zu verhindernde sittenwidrige Zustand perpetuiert oder weiterem sitten- und verbotswidrigen Handeln Vorschub geleistet würde (BGH NJW 2008, 1942; NJW 2006, 45).

    Die Nichtigkeitssanktion des § 138 Abs. 1 BGB würde konterkariert werden und man würde die Initiatoren solcher "Spiele" zum Weitermachen geradezu einladen, wenn sie die mit sittenwidrigen Methoden erlangten Gelder - ungeachtet der Nichtigkeit der das "Spiel" tragenden Abreden - behalten dürften (BGH NJW 2006, 45, 46).

    Auch fehlt es bei Brautgeldabreden an einer vergleichbaren Schutzwürdigkeit der Bereicherungsgläubiger: die Abrede dient in keiner Weise dazu "leichtgläubige und unerfahrene Personen" (BGH NJW 2006, 45, 46) zugunsten eines überlegenen Bereicherungsschuldners auszunutzen.

  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    Einem Rechtsgeschäft wird gem. § 138 BGB die Wirksamkeit abgesprochen, wenn es "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstößt (RGZ 80, 219, 221; BGHZ 10, 228, 232; Palandt/Ellenberger, 69. Auflage 2010, § 138 Rn. 2).

    Es ist ein durchschnittlicher Maßstab anzulegen (RGZ 80, 219, 221; BGHZ 10, 228, 232).

    Ausreichend ist vielmehr die Kenntnis aller sittenwidrigkeitsbegründenden Tatumstände (RGZ 97, 253, 255; 120, 144, 148; BGHZ 10, 228, 233; BGH WM 2002, 1186, 1189).

  • BGH, 13.03.2008 - III ZR 282/07

    Kondiktionssperre in Bezug auf Zuwendungen im Rahmen von "Schenkkreisen"

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    Danach ist § 817 S. 2 BGB ausnahmsweise aus generalpräventiven Gründen nicht anzuwenden, wenn anderenfalls der mit der Nichtigkeitssanktion (§ 138 BGB) verfolgte Zweck dadurch konterkariert wird, dass der durch sie zu verhindernde sittenwidrige Zustand perpetuiert oder weiterem sitten- und verbotswidrigen Handeln Vorschub geleistet würde (BGH NJW 2008, 1942; NJW 2006, 45).

    (BGH NJW 2008, 1942).

  • KG, 07.06.1989 - 18 U 2625/88

    Anwendbarkeit des türkischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf in Deutschland lebende

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    In rechtsvergleichender Betrachtungsweise ist es nämlich nicht unüblich, dass die Sekundärwirkungen von Verlöbnissen auch Ansprüche von Dritten und gegen Dritte begründen (vgl. KG FamRZ 1990, 45; LG Essen, NJW 1991, 645; ähnlich OLG Düsseldorf, IPRax 1984, 270 f. mit Anmerkung Fudickar, S. 253 f.).

    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, die das Heimatrecht des in Anspruch genommenen Verlobten heranziehen will, tut dies auch in Fällen, in denen - wie hier - nicht der Verlobte selbst, sondern ein Dritter (üblicherweise der Vater) in Anspruch genommen wird, da es sonst zu einer sehr zufälligen Verlagerung des anwendbaren Rechts kommen könnte, was nicht interessengerecht erscheine (vgl. KG FamRZ 1990, 45; LG Essen, NJW 1991, 645; ähnlich OLG Düsseldorf, IPRax 1984, 270 f.).

  • OLG Köln, 08.04.1994 - 20 U 226/92

    Rückforderung eines nach dem Brauchtum der Volksgruppe der Roma gezahlten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    Die Ausübung des Brauchtums bedarf vielmehr einer vertraglichen Grundlage (vgl. OLG Köln, Urt. v. 8.4.1994 - 20 U 226/92 -, NJW-RR 1994, 1026), welche hier zwischen Kläger und Beklagten auch geschaffen wurde.

    Die zwischen den Parteien getroffene Brautgeldabrede verstößt allerdings gegen die guten Sitten und ist damit nach Maßgabe des § 138 BGB nichtig (allgemein für Brautgeldabreden ebenso, jedoch ohne Begründung: Mörsdorf-Schulte, FamRBInt 2008, 32; s. auch Sturm, StAZ 1995, 343, 350, der die Sittenwidrigkeit eines in afrikanischen Ländern üblichen Brautkaufs grundsätzlich bejaht, jedoch betont, dass es im Rahmen des ordre public bei Anwendung ausländischen Rechts auf das konkrete Ergebnis ankommt; Bedenken bezüglich der Sittengemäßheit eines yezidischen Brautgeldes - insbesondere aufgrund der Höhe von 60.000 EUR - hat auch das OLG Celle geäußert, NJW 2008, 1005; für das in der Türkei verbreitete, dem Inhalt und der Funktion nach vergleichbare Brautgeld (sog. baslik) ebenso Krüger, StAZ 1990, 324 f.; s. aber auch zum funktional und inhaltlich vergleichbaren Brautgeld unter Roma, OLG Köln, NJW-RR 1994, 1026 ff., welches sich allerdings gar nicht erst mit der Frage der Sittenwidrigkeit befasst).

  • LG Essen, 15.02.1990 - 16 O 573/88
    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    In rechtsvergleichender Betrachtungsweise ist es nämlich nicht unüblich, dass die Sekundärwirkungen von Verlöbnissen auch Ansprüche von Dritten und gegen Dritte begründen (vgl. KG FamRZ 1990, 45; LG Essen, NJW 1991, 645; ähnlich OLG Düsseldorf, IPRax 1984, 270 f. mit Anmerkung Fudickar, S. 253 f.).

    Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, die das Heimatrecht des in Anspruch genommenen Verlobten heranziehen will, tut dies auch in Fällen, in denen - wie hier - nicht der Verlobte selbst, sondern ein Dritter (üblicherweise der Vater) in Anspruch genommen wird, da es sonst zu einer sehr zufälligen Verlagerung des anwendbaren Rechts kommen könnte, was nicht interessengerecht erscheine (vgl. KG FamRZ 1990, 45; LG Essen, NJW 1991, 645; ähnlich OLG Düsseldorf, IPRax 1984, 270 f.).

  • RG, 15.10.1912 - VII 231/12

    Vergleich. ; Verstoß gegen die guten Sitten.

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    Einem Rechtsgeschäft wird gem. § 138 BGB die Wirksamkeit abgesprochen, wenn es "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstößt (RGZ 80, 219, 221; BGHZ 10, 228, 232; Palandt/Ellenberger, 69. Auflage 2010, § 138 Rn. 2).

    Es ist ein durchschnittlicher Maßstab anzulegen (RGZ 80, 219, 221; BGHZ 10, 228, 232).

  • RG, 06.12.1919 - I 123/19

    Sittenwidrige Rechtsgeschäfte.

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    Ausreichend ist vielmehr die Kenntnis aller sittenwidrigkeitsbegründenden Tatumstände (RGZ 97, 253, 255; 120, 144, 148; BGHZ 10, 228, 233; BGH WM 2002, 1186, 1189).
  • OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02

    Labor - Nichtigkeit einer Skontoabzugsvereinbarung zwischen Zahntechniker und

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    Das von § 138 BGB mit Nichtigkeit sanktionierte Verhalten darf nicht im Umkehrschluss legalisiert werden (Palandt/Sprau, 69. Auflage 2010, § 817 Rn. 18; BGHZ 111, 308; OLG Köln NJW-RR 2002, 1630).
  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10
    Schließlich kann die Eigenschaft als Dritter auch aus Billigkeitsgesichtspunkten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage zu verneinen sein (BGH NJW 1978, 2144; 1990, 1661 f.; Prütting/Wegen/Weinreich/Ahrens, BGB-Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 123 Rn. 27).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

  • BGH, 27.01.1988 - VIII ZR 155/87

    Sittenwidrigkeit eines als Haustürgeschäft zustande gekommenen Möbelkaufvertrages

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • OLG Celle, 10.10.2007 - 7 U 54/07

    Vater der Braut als richtiger Anspruchsgegner bei einem Anspruch auf Rückzahlung

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58

    Rechtsmittel

  • OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 2 UF 110/07

    Anfechtung einer durch das unzuständige Gericht getroffenen Entscheidung über das

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00

    Anwendbarkeit ausländischen Rechts auf Ansprüche nach Auflösung eines

  • LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20

    Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande

    Die Kammer hat durchaus im Blick, dass dieses Vorgehen nach deutschen Wertvorstellungen nicht nur ungewöhnlich, sondern sogar sittenwidrig ist (siehe OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2011, I-18 U 88/10).
  • OLG Köln, 05.11.2015 - 21 UF 32/15

    Sittenwidrigkeit eines Morgengabeversprechens nach iranischem Recht

    Soweit sie daneben auch weiteren Zwecken dienen, begründet dies nicht das Verdikt der Sittenwidrigkeit: Weder wird die Frau zur bloßen Ware herabgewürdigt (zu dem an die Familie der Braut zu entrichtenden Brautgeld nach yezidischem Brauch vgl. dagegen OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1197 [1199]) noch ist es mit deutschen rechtsethischen Prinzipien schlechthin unvereinbar, dass mit der Morgengabe auch die verminderte Wiederverheiratungschance der verstoßenen Frau abgegolten und ihre sexuelle Hingabe in der Ehe gewürdigt wird (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2013, 1006 [1009]; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1580; gegen OLG Hamburg, FamRZ 2004, 459 [460], das die Brautgabe vorwiegend als Preis für die Sexualität der Frau versteht, vgl. Wurmnest, a.a.O. [1879]; Yassari, a.a.O., S. 330).
  • AG Darmstadt, 15.05.2014 - 50 F 366/13

    Morgengabe - Nichtigkeit des Versprechens

    Mit anderen Worten, werden die in Art. 6 ausgedrückten Freiheit erheblich beeinträchtigt, so kann und muss die entgegenstehende Gepflogenheit zum Erhalt der Freiheit zurückgedrängt werden (vgl. OLG Hamm, 18 U 88/10; Bemerkung: die Fallkonstellation des OLH Hamm ist anders gelagert, insofern nicht gleichzusetzen).
  • AG Ingolstadt, 11.01.2017 - 2 F 808/15

    Keine Ansprüche aus einer Brautgeldabrede (Morgengabe) nach türkischem Recht ohne

    Der geltend gemachte Anspruch als solcher ist zwar vertragsrechtlicher Natur; der speziell familienrechtliche Chrarakter einer Brautgeldabrede führt jedoch dazu, dass sie dem insoweit spezielleren Verlöbnisstatut zu unterstellen ist (OLG Hamm, 13.01.2011, 18 U 88/10).
  • OLG Köln, 21.01.2021 - 2 Ws 717/20

    Merkmal der Ausbeutung im Tatbestand des Menschenhandels Weite Auslegung des

    So sind in der Rechtsprechung auch immer wieder Fälle zu beurteilen, in denen sich die Parteien über die Rückforderung eines gezahlten "Brautgeldes" streiten (OLG Köln, Urteil v. 08.04.1994, 20 U 226/92, NJW-RR 1994, 1026; OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2005, 9 UF 33/04, NJW-RR 2005, 1306; OLG Hamm 13.01.2011, I-18 U 88/10 - juris).
  • OLG Köln, 21.01.2021 - 2 Ws 614/20

    Kein Haftgrund mangels Fluchtgefahr Kein Haftgrund mangels Verdunkelungsgefahr

    Hierfür spricht zudem, dass auch in der Rechtsprechung immer wieder Fälle zu beurteilen sind, in denen sich die Parteien über die Rückforderung eines gezahlten "Brautgeldes" streiten (OLG Köln, Urteil v. 08.04.1994, 20 U 226/92, NJW-RR 1994, 1026; OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2005, 9 UF 33/04, NJW-RR 2005, 1306; OLG Hamm 13.01.2011, I-18 U 88/10 - juris).
  • AG Darmstadt, 15.05.2014 - 50 F 366/13 GÜ
    Mit anderen Worten, werden die in Art. 6 ausgedrückten Freiheit erheblich beeinträchtigt, so kann und muss die entgegenstehende Gepflogenheit zum Erhalt der Freiheit zurückgedrängt werden (vgl. OLG Hamm, 18 U 88/10; Bemerkung: die Fallkonstellation des OLH Hamm ist anders gelagert, insofern nicht gleichzusetzten).
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