Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Minizelle für zwei Gefangene mit "offenem Klo" ist menschenunwürdig

Verfahrensgang

  • LG Detmold, 26.03.2008 - 9 O 57/08
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08  

    Amtshaftung: Aufrechnung gegen einen Anspruch wegen menschenunwürdiger

    Eine verlässliche Prognose, ob einem solchen Rechtsmittel des Klägers Erfolg beschieden gewesen wäre und insbesondere ob im Hinblick auf die Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten des Landes selbst bei einer stattgebenden Entscheidung der Kläger tatsächlich in eine Einzelzelle verlegt worden wäre, ist nicht möglich (OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.06.2008, 11 W 54/08 und 11 W 59/08).

    c) Offen bleiben kann, ob die Aufrechnung nach § 393 BGB wegen einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.06.2008, 11 W 54/08 und 11 W 59/08).

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07  
    Ein erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen stellt nämlich keinen Grund dar, geltendes Recht zu unterlaufen (BGH, NJW 2005, 58, 59; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2008, 11 W 59/08).

    Zwar mag ein solcher Mangel eine gemeinschaftliche Unterbringung rechtfertigen, keinesfalls aber eine solche zu menschenunwürdigen Bedingungen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2008, 11 W 59/08).

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07  
    Ein erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen stellt nämlich keinen Grund dar, geltendes Recht zu unterlaufen (BGH, NJW 2005, 58, 59; OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2008, 11 W 59/08).

    Zwar mag ein solcher Mangel eine gemeinschaftliche Unterbringung rechtfertigen, keinesfalls aber eine solche zu menschenunwürdigen Bedingungen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2008, 11 W 59/08).

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