Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.09.2012 - I-22 W 58/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Gegenstandswert bei rechtswidriger Lichtbildverwendung - Das für die Bemessung des Gegenstandswertes eines Unterlassungsbegehrens maßgebliche Interesse des Lichtbildners an der Durchsetzung seines Leistungsschutzrechts kann im privaten oder kleingewerblichen Bereich mit EUR 900,00 angemessen bewertet sein.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Der Streitwert für die unbefugte Nutzung von Produktfotos auf eBay liegt bei 900 Euro
- IWW
- aufrecht.de
Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch
Kurzfassungen/Presse (7)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Bilderabmahnung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Streitwert von 900 EURO bei Fotoklau im Internet durch Privatpersonen oder Kleingewerbetreibende
- klawtext.blogspot.de (Kurzinformation)
Foto-Abmahnungen. Das geht auch billiger
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Lichtbildern auf eBay
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert bei geklauten Lichtbildern auf eBay bei 900,- EUR
- Telepolis (Pressemeldung, 12.10.2012)
Filesharing und Bildanmaßung: Begrenzung von Störerhaftung und Foto-Streitwerten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
900,- EUR Streitwert für ein Unterlassungsbegehren wegen einer unberechtigten Nutzung eines Fotos bei einer privaten eBay-Versteigerung - Streitwert von 6.000 € nicht angemessen
Verfahrensgang
- LG Bochum - 8 O 246/12
- OLG Hamm, 13.09.2012 - I-22 W 58/12
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2013, 418
- GRUR 2013, 320
- GRUR-RR 2013, 39
- MMR 2013, 51
- MIR 2013, Dok. 001
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