Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.10.2011 - I-4 U 99/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zur Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer nicht mehr aktuellen Widerrufsbelehrung im Onlineverkauf - kein Bagatellverstoß
- it-recht-kanzlei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig
- 123recht.net (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung muss auf aktuelle Gesetze verweisen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wird in der Widerrufsbelehrung wie nach alter Fassung auf die BGB-InfoV und nicht wie nach aktueller Fassung auf das EGBGB verwiesen, so ist dies wettbewerbswidrig und kein Bagatellverstoß
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Widerrufsbelehrung: Hinweis auf BGB-InfoV wettbewerbswidrig und keine Bagatelle
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung muss auf aktuell geltende Gesetze verweisen
Verfahrensgang
- LG Essen, 11.05.2011 - 41 O 24/11
- OLG Hamm, 13.10.2011 - I-4 U 99/11
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2012, 29
