Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.10.2011 - I-4 U 99/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

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Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss auf aktuelle Gesetze verweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wird in der Widerrufsbelehrung wie nach alter Fassung auf die BGB-InfoV und nicht wie nach aktueller Fassung auf das EGBGB verwiesen, so ist dies wettbewerbswidrig und kein Bagatellverstoß

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  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsbelehrung: Hinweis auf BGB-InfoV wettbewerbswidrig und keine Bagatelle

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung muss auf aktuell geltende Gesetze verweisen

Verfahrensgang

  • LG Essen, 11.05.2011 - 41 O 24/11
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - I-4 U 99/11

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2012, 29
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