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   OLG Hamm, 14.05.2009 - II-2 UF 63/09   

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https://dejure.org/2009,8212
OLG Hamm, 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 (https://dejure.org/2009,8212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 (https://dejure.org/2009,8212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - II-2 UF 63/09 (https://dejure.org/2009,8212)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sind die Eltern eingeschränkt erziehungsfähig, darf ein Scheidungskind selbst entscheiden, bei welchem Elternteil es wohnen will.

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; BGB § 1671

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1763
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 270/06

    Regelung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts i.F.e. fehlenden Einigung der Eltern;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
    Daraus folgt das verfassungsrechtliche Gebot, den Kindeswillen bei Sorgerechtsentscheidungen weitgehend zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist (vgl. OLG München FamRZ 2007, 753, 754).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
    Zwar setzt die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057, 1058) und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1057).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
    Es muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die geäußerte Einstellung des Kindes auf subjektiv beachtlichen oder verständigen Beweggründen beruht (vgl. BGH FamRZ 1980, 131, 132; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 975, 977).
  • OLG Hamm, 21.08.1995 - 3 WF 223/95

    Durchsetzung einer Umgangsregelung gegen den Willen des Kindes durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
    Außerdem müssen Feststellungen dazu getroffen werden, ob sein Widerstand durch geeignete erzieherische Maßnahmen überwunden werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 1996, 363; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1405).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02

    Umgangsrecht von Eltern und Kind bei Streitigkeiten der Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
    Außerdem müssen Feststellungen dazu getroffen werden, ob sein Widerstand durch geeignete erzieherische Maßnahmen überwunden werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 1996, 363; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1405).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 9 UF 219/01

    Ausübung des Umgangsrechts gegen den Willen des Kindes; Verpflichtung der Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
    Es muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die geäußerte Einstellung des Kindes auf subjektiv beachtlichen oder verständigen Beweggründen beruht (vgl. BGH FamRZ 1980, 131, 132; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 975, 977).
  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
    Zwar setzt die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1057, 1058) und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1057).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Unzureichende Berücksichtigung des Elternrechts des Vaters bei Übertragung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09
    Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt voraus, dass zwischen den Eltern eine soziale tragfähige Beziehung und ein Mindestmaß an Übereinstimmung in am Kindeswohl auszurichtenden Entscheidungen besteht (BVerfG, FuR 2004, 405 f.).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19

    Zulässigkeit der Abweichung von einem grundsätzlich nachvollziehbaren

    Der Senat verkennt nicht, dass der geäußerte Kindeswille der bereits 13 Jahre alten B als ein Akt der Selbstbestimmung der zur Selbständigkeit erzogenen und strebenden Person in Sorgerechtsentscheidungen weitgehend zu berücksichtigen ist, soweit dies mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 27.09.2006 - 4 UF 270/06, FamRZ 2007, 753 (754)), und bei Nichtberücksichtigung des Kindeswillens auch zu beachten ist, ob nicht das Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 - 2 UF 63/09, FamRZ 2009, 1763).
  • OLG Köln, 01.03.2018 - 10 UF 19/18

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Kindesvater im Rahmen eines

    Der betreuende Elternteil muss ohne jeden Vorbehalt bereit sein, den persönlichen Umgang mit dem anderen Elternteil zuzulassen und aktiv auf Umgangskontakte hinzuwirken, so dass umgekehrt von einer ausreichenden Erziehungseignung einesinsoweit intoleranten Elternteils nicht ausgegangen werden kann (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.08.2002 - 10 UF 229/02, FamRZ 2003, 397; OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 - 2 UF 63/09, FamRZ 2009, 1763; OLG Köln, Beschl. v. 16.04.2010 -4 UF 47/10, FamRZ 2010, 1747).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 UF 277/09

    Verhältnismäßigkeit des Teilentzugs der elterlichen Sorge; Gerichtliche Regelung

    Es kann, angesichts des Alters des Kindes von erst sechs Jahren, auch nicht festgestellt werden, dass seine Persönlichkeit so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten würde (vgl. Senat FamRZ 2009, 1763, 1764 f.).
  • OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes gleichwohl Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131; Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 - FamRZ 2009, 1763).
  • OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes dennoch Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH FamRZ 1980, 131, 132; Senat FamRZ 2009, 1763, 1764).
  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verborgenhaltens des Kindes verbunden mit

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes gleichwohl Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131; Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 - FamRZ 2009, 1763).
  • AG Bad Kreuznach, 24.04.2020 - 91 F 4/20

    Kindschaftssache: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen

    Bei Nichtberücksichtigung des Kindeswillens ist stets zu beachten, ob nicht das Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14.05.2009 - 2 UF 63/09, FamRZ 2009, 1763).
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