Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, erforderlicher Umfang der Feststellungen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, erforderlicher Umfang der Feststellungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, erforderlicher Umfang der Feststellungen
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Absoluter Revisionsgrund bei unterbleibender Pflichtverteidigerbestellung trotz angeordneter Betreuung gegeben
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatz bei der Verkehrsunfallflucht
Verfahrensgang
- AG Herne - 11 Ds 51 Js 980/02
- OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 3286
- NStZ 2004, 512 (Ls.)
- NZV 2003, 590
- FamRZ 2004, 400 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 08.09.2005 - 3 Ss 364/05 Nach überwiegender Übersicht ist zwar auch nach Einführung der Vorschrift des § 313 StPO durch das RPflEntlG vom 11.1.1993 die Sprungrevision grundsätzlich uneingeschränkt zulässig ( statt vieler BGHSt 40, 395, 397; OLG Hamm NJW 2003, 3286; KK-Kuckein § 335, Rn.16 mwN; aaA. Meyer-Goßner § 335 Rn.21 mwN), weshalb der Angeklagte noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist bis zum 9.12.2004 die Revision hätte wählen können (BayObLGSt 1989, 107).
- OLG Hamm, 06.05.2010 - 2 Ss 220/09
Beleidung durch Auslagen
Während teilweise die Auffassung vertreten wird, die Zulässigkeit der Revision setze bei Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 15 Tagessätzen die Annahme der Berufung voraus (…Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 335 Rdnr. 21 m.w.N.), hält der Senat mit der herrschenden Meinung (…vgl. Meyer-Goßner, a.a.O.) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Annahmeberufung des § 313 StPO nicht zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Sprungrevision für die dort erfassten Bagatellsachen führt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2003, NJW 2003, 3286 f. m.w.N.). - OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 239/05
Körperverletzung; Fahrlässigkeit; Hundebiß; unangeleinter Hund
- OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2-14/11
Strafurteil: Fehlen eines Schuld- und Rechtsfolgenausspruchs; Feststellungen zum …
- LG Bochum, 23.07.2008 - 12 Qs 4/08
Strafrecht, Verteidigung, Pflichtverteidiger, Sprachkenntnisse, mittelbare …
Eine Pflichtverteidigerbestellung ist schon dann notwendig, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (OLG Hamm, NJW 2003, 3286; OLG Frankfurt, StV 1984, 370).
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