Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, erforderlicher Umfang der Feststellungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, erforderlicher Umfang der Feststellungen

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Absoluter Revisionsgrund bei unterbleibender Pflichtverteidigerbestellung trotz angeordneter Betreuung gegeben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatz bei der Verkehrsunfallflucht

Verfahrensgang

  • AG Herne - 11 Ds 51 Js 980/02
  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 3286
  • NStZ 2004, 512 (Ls.)
  • NZV 2003, 590
  • FamRZ 2004, 400 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 3 Ss 364/05  
    Nach überwiegender Übersicht ist zwar auch nach Einführung der Vorschrift des § 313 StPO durch das RPflEntlG vom 11.1.1993 die Sprungrevision grundsätzlich uneingeschränkt zulässig ( statt vieler BGHSt 40, 395, 397; OLG Hamm NJW 2003, 3286; KK-Kuckein § 335, Rn.16 mwN; aaA. Meyer-Goßner § 335 Rn.21 mwN), weshalb der Angeklagte noch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist bis zum 9.12.2004 die Revision hätte wählen können (BayObLGSt 1989, 107).
  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 2 Ss 220/09  

    Beleidung durch Auslagen

    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, die Zulässigkeit der Revision setze bei Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 15 Tagessätzen die Annahme der Berufung voraus (Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 335 Rdnr. 21 m.w.N.), hält der Senat mit der herrschenden Meinung (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O.) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Annahmeberufung des § 313 StPO nicht zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Sprungrevision für die dort erfassten Bagatellsachen führt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2003, NJW 2003, 3286 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 239/05  

    Körperverletzung; Fahrlässigkeit; Hundebiß; unangeleinter Hund

    Der Begriff "zulässig" in § 335 StPO ist nicht mit der entsprechenden Formulierung in § 313 StPO gleichzusetzen, sondern als "statthaft" zu verstehen (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 14. August 2003 in 2 Ss 439/03).
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  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2-14/11  

    Strafurteil: Fehlen eines Schuld- und Rechtsfolgenausspruchs; Feststellungen zum

    "Der subjektive Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB setzt vorsätzliches Handeln voraus, wobei bedingter Vorsatz genügt (vgl. BGHSt 7, 1122; OLG Hamm NJW 2003, 3286, 3287; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 142 Rdn. 38).
  • LG Bochum, 23.07.2008 - 12 Qs 4/08  

    Strafrecht, Verteidigung, Pflichtverteidiger, Sprachkenntnisse, mittelbare

    Eine Pflichtverteidigerbestellung ist schon dann notwendig, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (OLG Hamm, NJW 2003, 3286; OLG Frankfurt, StV 1984, 370).
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