Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3032
OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84 (https://dejure.org/1984,3032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.1984 - 15 W 42/84 (https://dejure.org/1984,3032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - 15 W 42/84 (https://dejure.org/1984,3032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung bei der Geltendmachung sämtlicher Schadenersatzansprüche aus fehlerhaften geburtshilflichen Maßnahmen ; Fehlen eines Bedürfnisses für die Einleitung einer Ergänzungspflegschaft ; Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74

    Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84
    Nur befürchtete zukünftige Entwicklungen rechtfertigen dagegen keinen Ergänzungspfleger, weil § 1909 BGB weder eine "Beobachtungspflegschaft" noch eine vorsorglich eingerichtete Pflegschaft kennt (BGH, NJW 1976, 49, 51; Erman/H. Holzhauer, BGB, 7. Aufl., Rz. 3 zu § 1909 BGB; Gernhuber, § 70 V 3; Palandt/Diederichsen, Anm. 2b zu § 1909 BGB).
  • BayObLG, 30.07.1976 - BReg. 3 Z 129/75
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84
    Bei einer derartigen Sachlage ist schon eine "tatsächliche Verhinderung" des Vertretungsberechtigten angenommen worden (BayObLGZ 1976, 214, 217; kritisch dazu: Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, § 70 V 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht