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OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung bei der Geltendmachung sämtlicher Schadenersatzansprüche aus fehlerhaften geburtshilflichen Maßnahmen ; Fehlen eines Bedürfnisses für die Einleitung einer Ergänzungspflegschaft ; Verletzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 08.11.1983 - 2 X 1889/83
- LG Bielefeld, 08.12.1983 - 3 T 967/83
- OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84
Papierfundstellen
- Rpfleger 1984, 270
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74
Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84
Nur befürchtete zukünftige Entwicklungen rechtfertigen dagegen keinen Ergänzungspfleger, weil § 1909 BGB weder eine "Beobachtungspflegschaft" noch eine vorsorglich eingerichtete Pflegschaft kennt (BGH, NJW 1976, 49, 51;… Erman/H. Holzhauer, BGB, 7. Aufl., Rz. 3 zu § 1909 BGB; Gernhuber, § 70 V 3; Palandt/Diederichsen, Anm. 2b zu § 1909 BGB). - BayObLG, 30.07.1976 - BReg. 3 Z 129/75
Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84
Bei einer derartigen Sachlage ist schon eine "tatsächliche Verhinderung" des Vertretungsberechtigten angenommen worden (BayObLGZ 1976, 214, 217; kritisch dazu: Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, § 70 V 1).