Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.07.1974 - 5 Ss 331/74 |
Fliege am Auge
§ 230 StGB aF (§ 229 StGB nF), strafrechtlicher Handlungsbegriff
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1975, 657
Wird zitiert von ...
- LG Wuppertal, 29.01.2003 - 19 O 403/02
Haftung für Schadensverursachung durch eine Schreckreaktion
Reflexhandlungen stellen nur dann keine Handlungen dar, wenn "die Erregung der motorischen Nerven nicht unter seelischem Einfluss steht" (OLG Hamm, Urteil vom 16.07.1974, NJW 1975 Seite 657 f), sondern der körperliche Reiz sich unmittelbar vom Empfindungs- auf das Bewegungszentrum überträgt, so etwa der Fall bei unwillkürlichem Schließen der Augen unter dem Anprall eines Gegenstandes, beim Zusammenzucken unter einem Stromschlag oder bei ärztlichen Reflexprüfungen.
