Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.07.2003 - 1 W 13/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13435
OLG Hamm, 16.07.2003 - 1 W 13/03 (https://dejure.org/2003,13435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2003 - 1 W 13/03 (https://dejure.org/2003,13435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 1 W 13/03 (https://dejure.org/2003,13435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen medizinischen Sachverständigen wegen Befangenheit; Ermittlung von über den Parteivortrag hinausgehenden Tatsachen durch einen Sachverständigen i.R.d. Beibringungsgrundsatzes

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 11 O 123/01
  • OLG Hamm, 16.07.2003 - 1 W 13/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 04.06.1992 - 1 U 6694/91

    Zur notariellen Aufklärungspflicht des Notars gegenüber großen Baufirmen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2003 - 1 W 13/03
    Er selbst hat dazu eine Entscheidung des OLG Köln (OLGR 1992, S. 196) zitiert.
  • OLG München, 01.06.2015 - 24 W 881/15

    Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei einer ärztlichen Untersuchung durch einen

    Nach herrschender Rechtsprechung rechtfertigt die unterbliebene Benachrichtigung des Prozessgegners vom Untersuchungstermin nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.11.1978 - 5 W 127/78 OLGZ 1980, 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.01.2003 - 1 W 18/02, OLG München, Beschluss vom 15.10.1999 - 1 W 2656/99 -, OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2003 - 1 W 13/03 -, Rn. 4; Martis/Winkhart, a. a. O., Rn. S 128, Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. § 357 Rn. 3 und § 406 Rn. 9).

    Ärztliche Untersuchung würden in den Intimbereich eingreifen (OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2003 - 1 W 13/03 -, Rn. 4).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07

    Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme

    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht er von den in Beschwerdeverfahren wegen Befangenheit ergangenen Beschlüssen des OLG München vom 15.10.1999 (1 W 2656/99), des OLG Köln vom 25.03.1992 (27 W 16/92, NJW 1992, 1568) und des OLG Hamm vom 16.07.2003 (1 W 13/03) ab.
  • OLG Zweibrücken, 05.07.2016 - 6 W 37/16

    Anwaltliche Terminsgebühr im Beweissicherungsverfahren für eine Unfallverletzung:

    Nach dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit (§ 357 Abs. 1 ZPO) besteht ein berechtigtes Interesse des Gegners oder eines Bevollmächtigten, an dieser Anwesenheits- und Identitätsfeststellung teilzunehmen - auch wenn bei der eigentlichen medizinischen Untersuchung eine Anwesenheit des Gegners oder eines Bevollmächtigten ohne Zustimmung der zu untersuchenden Person in aller Regel nicht in Betracht kommt (hierzu Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 16.Juli 2003 - Az 1 W 13/03).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 8 W 7/10

    Ablehnung des ärztlichen Sachverständigen

    Eine solche Untersuchung ist generell ein so starker Eingriff in die persönlichkeitsgebundene Intimsphäre des Patienten, dass die Anwesenheit des Prozessgegners oder eines Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten gestattet werden kann (vgl. u. a. OLG München NJW-RR 1991, 896; OLG Köln NJW 1992, 1568; OLG Hamm MedR 2004, 60; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., Rn 5 zu § 406 ZPO; Martis-Winkhart, Arzthaftpflichtrecht, 3. Aufl, Kapitel S Rn 128 m .
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 17 W 218/12

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zur ärztlichen

    Geht es aber um eine ärztliche Untersuchung des Prozessgegners durch den Sachverständigen, tritt das grundsätzlich bestehend Recht der anderen Prozesspartei, bei dessen Erhebungen anwesend zu sein, nach allgemeiner Ansicht zurück (OLG München NJW-RR 1991, 896; OLG Köln NJW 1992, 1568 = OLGR 1992, 195; OLG Hamm MedR 2004, 60; Zöller/Greger, § 357 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht