Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.07.2009 - I-15 Wx 85/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • Deutsches Notarinstitut
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft des sozialhilfebedürftigen Erben; Genehmigungsfähigkeit der Ausschlagung durch einen Betreuer

  • rechtsportal.de

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Ausschlagung der Erbschaft durch den Betreuer

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ausschlagung von werthaltiger Erbschaft durch Sozialleistungsempfänger

  • klemmpartner.de (Leitsatz)

    Ausschlagung einer Erbschaft - Ausschlagung bei werthaltiger Erbschaft - Verstoß gegen die die guten Sitten bei Sozialhilfebedürftigkeit

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfebezieher

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausschlagung von Erbschaft durch Betreuer ist sittenwidrig, soweit Sozialhilfebedürftigkeit fortbesteht

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Erbschaft wird vom sozialhilfebedürftigen Erben ausgeschlagen

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft zu Lasten des Sozialhilfeträgers ist sittenwidrig

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlagung der Erbschaft durch einen Sozialleistungsempfänger sittenwidrig?

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 16.07.2009; Az.: I-15 Wx 85/09 (Unwirksame Ausschlagung der Erbschaft bei Sozialhilfebedürftigkeit des Erben)" von Notar Dr. Hans-Frieder Krauß, original erschienen in: NotBZ 2009, 456 - 458.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm v. 16.7.2009, Az.: Wx 85/09 (Zur Erbausschlagung)" von Notar Dr. Thomas Ihrig, original erschienen in: BtPrax 2009, 302 - 305.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 16.7.2009, Az.: 15 Wx 85/09 (Sittenwidrige Ausschlagung eines Sozialleistungsempfängers bei werthaltiger Erbschaft)" von Prof. Dr. Dres. h.c. Dieter Leipold, original erschienen in: ZEV 2009, 472 - 473.

Verfahrensgang

  • AG Rahden - 6 XVII H 66
  • LG Bielefeld, 09.02.2009 - 23 T 36/09
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - I-15 Wx 85/09

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 689 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 83
  • FGPrax 2009, 265
  • FamRZ 2009, 2036



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10  

    Erbrecht - Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Dem hat sich das Oberlandesgericht Hamm (ZEV 2009, 471 [unter II] mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Leipold) - ebenfalls in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - insoweit angeschlossen, als der Ausschlagende eigennützige und nicht wie der Erblasser eines Behindertentestaments altruistische Ziele verfolge.
  • OLG Köln, 09.12.2009 - 2 U 46/09  

    Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments und des Verzichts auf das

    Da es vorliegend nicht um die Beurteilung einer erst nach Eintritt des Erbfalls abgegebenen Ausschlagungs- oder Verzichtserklärung geht, bedarf es hier keiner Entscheidung des Senats dazu, ob in einem solchen Fall die Ausschlagung einer (werthaltigen) Erbschaft durch einen Sozialhilfebedürftigen sittenwidrig ist (vgl. zuletzt OLG Hamm, ZEV 2009, 471 m.w.N. aus der Rechtsprechung und Literatur), bzw. ob und inwieweit eine Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers zur Hilfeleistung besteht, wenn ein Hilfebedürftiger seine Erbschaft ausschlägt, bzw. einen Pflichtteil nicht geltend macht und damit nicht bereits vorhandene Vermögenswerte zur Vermeidung der Bedürftigkeit einsetzt.
  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.2320  

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG; Vermögensanrechnung; Sittenwidrigkeit der

    Nach überwiegender zivilgerichtlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, kann dies auch die Erbausschlagung betreffen, wenn hierdurch der Bezug von Sozialhilfe begründet oder weitergeführt wird; denn es besteht grds. eine sittliche Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, sich nicht zu deren Lasten bedürftig zu erhalten, da das Prinzip der Selbstverantwortung sittliche Geltung beanspruchen darf (OLG Stuttgart v. 25.6.2001 Az. 8 W 494/99 NJW 2001, 3484; OLG Hamm v. 16.7.2009, Az. I-15 Wx 85/09 FamRZ 2009, 2036; Staudinger, BGB 2008, RdNr. 22 zu § 1942; Münchener Kommentar z. BGB, 5. A., RdNr. 2 zu § 1945).
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