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   OLG Hamm, 16.12.1991 - 4 WF 350/91   

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https://dejure.org/1991,2771
OLG Hamm, 16.12.1991 - 4 WF 350/91 (https://dejure.org/1991,2771)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1991 - 4 WF 350/91 (https://dejure.org/1991,2771)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 4 WF 350/91 (https://dejure.org/1991,2771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der elterlichen Sorge nach einer Misshandlung des gemeinsamen Kindes; Gestaltungsrecht des Umgangsrechts eines in Strafhaft sitzenden Vaters mit seinem Kind; Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Übertragung der elterlichen Sorge; Feststellung erheblicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1991 - 4 WF 350/91
    Die Pflegeeltern, die möglicherweise das Kind am besten kennen, sollen im Interesse des Kindeswohls, auf das mit dem Zitat des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB in § 1632 Abs. 4 BGB entscheidend abgehoben worden ist, das Recht haben, aus eigener Rechtsposition tätig zu werden (vgl. Münchener Kommentar/Hintz, Rdnr. 18 ff zu § 1632 BGB, Palandt-Diederichsen, 50. Aufl., Rdnr. 18 und 19 zu § 1632; dazu, daß das Hauptanliegen der in § 1632 Abs. 4 BGB getroffenen Regelung ist, die Herausnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie zur Unzeit zur vermeiden, vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 519; zur umfangreichen Literatur vgl. weiter Palandt-Diederichsen a. a. O. Rdnr. 18).
  • OLG Hamburg, 17.05.1983 - 2 W 22/83
    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1991 - 4 WF 350/91
    Im vorliegenden Fall ist eine direkte Anwendung des § 1632 Abs. 4 BGB schon deshalb nicht gegeben, weil diese Vorschrift nur dann anzuwenden ist, wenn die Pflegeeltern sich dem Begehren des Elternteils xxx gegenübergestellt sehen, der auch die elterliche Sorge inne hat (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1983, 1271).
  • OLG Frankfurt, 19.05.1983 - 20 W 207/83

    Beschwerderecht der früheren Pflegemutter gegen den die leibliche Mutter

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1991 - 4 WF 350/91
    Aufgrund der durch § 1632 Abs. 4 BGB den Pflegeeltern zur Wahrnehmung des Kindeswohls eingeräumten Rechtsposition steht den Pflegeeltern gegen vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen, die dem Kindeswohl in einer die Voraussetzung des § 1666 BGB erfüllenden Weise zuwiderlaufen, ein Beschwerderecht zu (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1980, 826; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1164; BayObLG …
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 2 WF 14/05

    Voraussetzungen des Prozesskostenhilfeanspruchs für ein Verfahren zum Entzug der

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, den Pflegeeltern stehe - entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1632 IV BGB - auch dann ein formelles Antrags- und Beschwerderecht zu, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne vom § 1666 BGB zu besorgen ist (OLG Hamm, FamRZ 1994, 391, 392), betrifft dies nur den Fall, dass unmittelbar in die Rechtsstellung der Pflegeeltern eingegriffen wird (z.B. durch Geltendmachung eines Umgangsrechts, welches eine zumindest teilweise Herausnahme des betroffenen Kindes aus der Pflegefamilie beinhaltet).
  • OLG Köln, 01.10.1998 - 14 Wx 13/98

    Beschwerderecht Betreuung

    Danach steht die Beschwerde gegen eine die Personensorge betreffende Entscheidung jedem zu, "der ein berechtigtes Interesse hat, diese Angelegenheit wahrzunehmen." Ein solches Interesse kann sich auch aufgrund einer tatsächlich wahrgenommenen Betreuung des betroffenen Kindes ergeben, zumal dann, wenn sich das Kind über einen längeren Zeitraum in der Obhut der Betreuungsperson befindet und eine Beziehungswelt zwischen Kind und Betreuungsperson gewachsen ist (vgl. dazu Keidel/Kuntze, FGG 13. Auflage 1992, Rdn. 37 ff zu § 57; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1196 f.; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1994, 391 f.).
  • BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98

    Anordnung des Verbleibens eines Kindes bei seiner Pflegeperson

    e) Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (vgl. Keidel/ Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 85) durfte das Landgericht entscheiden, ohne vorher ein Sachverständigengutachten (vgl. hierzu BayObLGZ 1991, 17/21; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1994, 391 ) eingeholt zu haben.
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