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   OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96   

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OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96 (https://dejure.org/1997,4738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.1997 - 15 W 216/96 (https://dejure.org/1997,4738)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 1997 - 15 W 216/96 (https://dejure.org/1997,4738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1299
  • FamRZ 1998, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Jedoch ist in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Elternrechtes (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) anzustreben, ein Pflegeverhältnis nicht generell so zu verfestigen, daß die leiblichen Eltern mit dessen Begründung nahezu in jedem Fall den dauernden Verbleib ihres Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (vgl. BVerfG FamRZ 1985, 39, 41; FamRZ 1987, 786, 789).

    Bei dem Streit um den Aufenthalt des Kindes bei den Eltern oder den Pflegeeltern ist die Ausgangslage dadurch gekennzeichnet, daß es sich um zwei widerstreitende Positionen handelt, bei denen den sorgeberechtigten Eltern grundsätzlich der Vorrang zukommt (vgl. BVerfG NJW 1985, 423, 424).

    Es kann zu einer weiteren Entfremdung des Kindes von seinen Eltern unter gleichzeitiger Verfestigung seiner Beziehung zu den Pflegeeltern führen und damit die Gefahr einer endgültigen Trennung heraufbeschwören (vgl. BVerfG NJW 1985, 423, 424).

  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Zwar ist, wenn eine Entscheidung nach § 1632 Abs. 4 i.V.m. § 1666 Abs. 1 S. 1 BGB zu treffen ist, zugleich mit dieser Entscheidung auch eine Besuchsregelung für die mit ihrem Herausgabeverlangen scheiternden Eltern zu erwägen (vgl. BayObLGZ 1984, 98, 102 und DAVorm. 1984, 912, 915 = FamRZ 1984, 932, 933).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 15 W 231/91

    Sozialarbeiter; Familienhilfe; Zeugnisverweigerungsrecht; Ableitung aus dem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Wenn das Kind - aus welchen Gründen auch immer - in einer Pflegefamilie Aufnahme gefunden hat und das Pflegeverhältnis über längere Zeit bestanden hat, kann sich daraus eine Beziehung entwickeln, die alle psychologischen Elemente einer gut funktionierenden Eltern-Kind-Beziehung enthält (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 57; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluß vom 30.09.1991 - 15 W 231/91 und Beschluß vom 03. April 1995 - 15 W 35/95).
  • BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81

    Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Anders als die Feststellung der einzelnen tatsächlichen Umstände unterliegt die tatrichterliche Entscheidung, ob diese in ihrer Gesamtheit als "Mißbrauch des Sorgerechts" und als "Gefährdung des Kindeswohls" anzusehen sind, der unbeschränkten Nachprüfung im Verfahren der weiteren Beschwerde, weil es sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt (vgl. BayObLG, FamRZ 1981, 814, 816; Senat a.a.O.; Keidel/Kuntze, a.a.O., § 27 Rdn. 30, 31 a).
  • OLG Hamm, 03.04.1995 - 15 W 35/95

    Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern und der Rückkehr zu der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Wenn das Kind - aus welchen Gründen auch immer - in einer Pflegefamilie Aufnahme gefunden hat und das Pflegeverhältnis über längere Zeit bestanden hat, kann sich daraus eine Beziehung entwickeln, die alle psychologischen Elemente einer gut funktionierenden Eltern-Kind-Beziehung enthält (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 57; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluß vom 30.09.1991 - 15 W 231/91 und Beschluß vom 03. April 1995 - 15 W 35/95).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Jedoch ist in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Elternrechtes (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) anzustreben, ein Pflegeverhältnis nicht generell so zu verfestigen, daß die leiblichen Eltern mit dessen Begründung nahezu in jedem Fall den dauernden Verbleib ihres Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (vgl. BVerfG FamRZ 1985, 39, 41; FamRZ 1987, 786, 789).
  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    In seinem Anwendungsbereich verdrängt das MSA die allgemeinen Regeln über die internationale Zuständigkeit, insbesondere auch § 35 b FGG (vgl. Keidel/Kuntze, FG, 13. Aufl., § 35 b Rdn. 14; BayObLGZ 1988, 38, 39 und 1990, 241, 244).
  • BayObLG, 08.02.1988 - BReg. 1a Z 7/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei türkischer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    In seinem Anwendungsbereich verdrängt das MSA die allgemeinen Regeln über die internationale Zuständigkeit, insbesondere auch § 35 b FGG (vgl. Keidel/Kuntze, FG, 13. Aufl., § 35 b Rdn. 14; BayObLGZ 1988, 38, 39 und 1990, 241, 244).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 68/11

    Elterliche Sorge: Abwehr der Kindeswohlgefährdung durch Anordnung des Verbleibens

    Ergibt sich die Gefährdung des Kindeswohls allein daraus, dass das Kind zur Unzeit aus der Pflegefamilie herausgenommen und zu den leiblichen Eltern zurückgeführt werden soll, liegt in der Regel noch kein hinreichender Grund vor, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen (BayObLG FamRZ 2001, 563; OLG Hamm FamRZ 1998, 447, 448).
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 19 U 198/98

    Erstellung eines Schiedsgutachtens; Kostenvorschußanspruch des Werkunternehmers

    Ein solches unvollständiges Angebot vermag den Verzug mit der Mängelbeseitigung nicht zu beenden (OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1299).
  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09

    Verhältnismäßigkeit einer Verbleibensanordnung und der Entziehung der elterlichen

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass ein Pflegeverhältnis generell nicht so verfestigt werden darf, dass die leiblichen Eltern mit dessen Begründung nahezu in jedem Fall den dauerhaften Verbleib ihres Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1299, 1300).
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