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   OLG Hamm, 17.06.2011 - I-10 W 41/11   

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OLG Hamm, 17.06.2011 - I-10 W 41/11 (https://dejure.org/2011,38696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2011 - I-10 W 41/11 (https://dejure.org/2011,38696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - I-10 W 41/11 (https://dejure.org/2011,38696)
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  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 10 W 39/10

    Begriff der Wirtschaftsfähigkeit i.S. von § 6 Abs. 7 HöfeO

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 10 W 41/11
    Dieser Beschluss ist mit Zurückweisung der Beschwerde der Antragsgegner durch Senatsbeschluss vom 28.09.2010 (10 W 39/10, Bl. 210ff d. A.) rechtskräftig geworden.

    In diesem Zusammenhang kommt auch der heutigen "Programmplanung" eines landwirtschaftlichen Betriebes unter Einbeziehung des Computers eine immer größere Bedeutung zu (vgl. Senatsbeschluss v. 28.09.2010 zu Az. 10 W 39/10, Seite 8).

  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 10 W 95/09

    Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 10 W 41/11
    Ein kleinerer Betrieb erfordert vor allem die körperliche Mitarbeit des Inhabers, während bei größeren Höfen die Leitung und Planung im Vordergrund stehen, wozu auch die Fähigkeit gehört, die Arbeiten etwaiger Hilfskräfte zu beurteilen und zu überwachen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 09.03.2010, AZ. 10 W 95/09, Juris-Rn. 45 und vom 22.07.2010, Az. 10 W 11/10, Juris-Rn. 43).
  • OLG Hamm, 23.09.2008 - 10 W 22/08

    Hoffolgezeugnis bei Vor- und Nacherbschaft, Ausfall des vorgesehenen Nacherben,

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 10 W 41/11
    (Senatsbeschluss vom 09.03.2010, Juris-Rn. 45, 46; Senatsbeschluss vom 23.09.2008, AZ. 10 W 22/08, Juris-Rn. 27; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery a.a.O., Rn. 63).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 10 W 11/10

    Begriff der Hofstelle i.S. § 1 HöfeO

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 10 W 41/11
    Ein kleinerer Betrieb erfordert vor allem die körperliche Mitarbeit des Inhabers, während bei größeren Höfen die Leitung und Planung im Vordergrund stehen, wozu auch die Fähigkeit gehört, die Arbeiten etwaiger Hilfskräfte zu beurteilen und zu überwachen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 09.03.2010, AZ. 10 W 95/09, Juris-Rn. 45 und vom 22.07.2010, Az. 10 W 11/10, Juris-Rn. 43).
  • BGH, 25.05.1966 - V BLw 52/65
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2011 - 10 W 41/11
    Nach der Legaldefinition des § 6 Abs. 7 HöfeO ist wirtschaftsfähig, wer nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbständig ordnungsgemäß zu bewirtschaften, und zwar so, dass in den Betriebserträgen keine größeren Ausfälle eintreten als bei jedem anderen neu aufziehenden Landwirt, der den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gewachsen ist (Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 9. Aufl. 1991, § 6, Rn. 62; BGH MDR 1966, 751, Juris-Rn. 17).
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