Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
StGB § 248a; StGB § 46
Diebstahle geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Diebstahle geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Diebstahle geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07
Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit
Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (z. B. 3 Ss 216/06) liegen nach Auffassung der Kammer hier besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten vor, welche die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe gem. § 47 Abs. 1 StGB zur Einwirkung auf den Angeklagten unerlässlich machen.Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.2007 - 3 Ss 344/07 - ,vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07
Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip
Bei einer solchen Fallgestaltung kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB einen Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2006 - 3 Ss 216/06 - und vom 20.03.2003 - 3 Ss 78/03 -, veröffentlicht in www.burhoff.de, betreffend den Diebstahl geringwertiger Sachen m.w.N. aus der Rechtsprechung).
Für Blogger: