Rechtsprechung
| | OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00 | |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00
Demgegenüber können nach einer weiteren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, die auch der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 18.01.2000 -
5 Ws 6/00 - vertreten hat und an der er festhält, im Rahmen der gemäß §
467 Abs. 3 Nr. 2 StPO zu treffenden Ermessensentscheidung Verdachtsmomente, die nach dem letzten Verfahrensstand einen zumindest hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten fortbestehen lassen, einer Auslagenerstattung entgegen stehen (vgl. OLG München,
NStZ 1989, 134; OLG Karlsruhe, JR 1981, 38; OLG Frankfurt,
NJW 1980, 2031; LG Darmstadt; MDR 1988, 885;
… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 467 Rdnr. 16).