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   OLG Hamm, 19.01.2010 - II-11 UF 184/09   

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https://dejure.org/2010,13418
OLG Hamm, 19.01.2010 - II-11 UF 184/09 (https://dejure.org/2010,13418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2010 - II-11 UF 184/09 (https://dejure.org/2010,13418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - II-11 UF 184/09 (https://dejure.org/2010,13418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitssorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern und erheblicher Gefahr für das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a
    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitssorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern und erheblicher Gefahr für das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1742
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 11 UF 184/09
    Dieses Gebot einer Achtung des Familienlebens führt dazu, dass der Staat bei Vornahme von Eingriffen grundsätzlich so handeln muss, dass eine Fortentwicklung in der familiären Erziehung erfolgen kann; er hat geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Eltern und die Kinder zusammenzulassen (vgl. EuGHMR, FamRZ 2002, 1393).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 11 UF 184/09
    Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB stehen unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit, müssen also geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17.2.1982 - 1 BvR 188/80 - NJW 1982, 1379).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 11 UF 184/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dient das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (BVerfG FamRZ 2004, 354, 355 m.w.N.; FamRZ 2008, 492).
  • OLG Hamm, 09.01.1997 - 15 W 342/96
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 11 UF 184/09
    Dementsprechend geht einer Entziehung des gesamten Personen- oder Vermögenssorgerechts der Entzug von Teilbereichen, z.B. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes oder des Rechts der Umgangsbestimmung, vor (vgl. etwa OLG Düsseldorf DAVorm. 1996, 902, 903; OLG Hamm FamRZ 1997, 1550; Olzen, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 1666 Rdn. 177).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2010 - 11 UF 184/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dient das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (BVerfG FamRZ 2004, 354, 355 m.w.N.; FamRZ 2008, 492).
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