Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 214/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rws-verlag.de
Wegfall des Status als Vor-GmbH bei nachhaltiger Vernachlässigung ihrer Eintragung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Prozess- und Parteifähigkeit einer Vor-GmbH: Keine Anerkennung als Vor-GmbH, wenn die Gesellschafter die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr herbeiführen können oder wollen - Anwendung des Rechts der BGB-Gesellschaft auf die fehlgeschlagene Vor-GmbH - Keine wirksame Vertretung der Gesellschaft
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 11
Fehlgeschlagene Vorgesellschaft ist nicht mehr Vor-GmbH, sondern Personengesellschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Parteifähigkeit der Vor-GmbH im Fall des Nicht-Betreibens der Eintragung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wegfall des Status als Vor-GmbH bei nachhaltiger Vernachlässigung ihrer Eintragung
Kurzfassungen/Presse (5)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Fehlende Parteifähigkeit einer fehlgeschlagenen GmbH in Gründung
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Vor-GmbH muss Handelsregister-Eintragung zeitnah betreiben - sonst entfällt ihre Parteifähigkeit
- zbb-online.com (Leitsatz)
GmbHG §§ 2, 11; BGB §§ 709, 714; ZPO § 50
Wegfall des Status als Vor-GmbH bei nachhaltiger Vernachlässigung ihrer Eintragung
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Vor-GmbH muss Handelsregister-Eintragung zeitnah betreiben
- heckschen-vandeloo.de (Zusammenfassung)
Wann wird Vor-GmbH zur GbR?
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 O 47/04
- OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 214/05
- BGH, 31.03.2008 - II ZR 308/06
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2006, 2031
- MDR 2007, 169
- DB 2006, 2287
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.03.2008 - II ZR 308/06
Gesellschaftsrecht - Vor-GmbH parteifähig?
Das Berufungsgericht (ZIP 2006, 2031) hat ausgeführt, die Klägerin sei nach Aufgabe der Eintragungsabsicht nicht mehr parteifähig, jedenfalls werde sie, wenn sie nicht als Vor-GmbH, sondern als BGB-Gesellschaft parteifähig sei, nicht ordnungsgemäß, nämlich nicht von den beiden Gesellschaftern, vertreten. - LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08
Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und …
Die Gmbh i.G., die mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG errichtet wird, ist nämlich nur solange parteifähig, wie die Eintragung in das Handelsregster zeitnah betrieben wird (OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 214/05 - in juris dokumentiert).Ist dies nicht oder nicht mehr der Fall, kann lediglich eine - als solche parteifähige - BGB-Gesellschaft vorliegen, die aber die Beteiligung mehrer Gesellschafter voraussetzt und durch diese, nicht durch eine Geschäftsführerin vertreten wird (so auch OLG Hamm, 19.07.2006, a.a.O.).
