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   OLG Hamm, 19.08.2010 - I-15 W 428/10   

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https://dejure.org/2010,9514
OLG Hamm, 19.08.2010 - I-15 W 428/10 (https://dejure.org/2010,9514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.08.2010 - I-15 W 428/10 (https://dejure.org/2010,9514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 2010 - I-15 W 428/10 (https://dejure.org/2010,9514)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 323
  • FGPrax 2011, 323
  • FamRZ 2011, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16

    Nachlassverfahren: Zwangsgeldfestsetzung gegen Erben wegen unterbliebener

    Daraus folgt, dass sich die Begründung des Nichtabhilfebeschlusses konkret mit den neu vorgebrachten Tatsachen und der Gegenargumentation der Beschwerdebegründung befassen und erkennen lassen muss, warum das Gericht gleichwohl bei seiner Entscheidung bleibt (OLG Hamm, FGPrax 2010, 323; OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Grobe Verfahrensverstöße, Mängel bei der Durchführung des Abhilfeverfahrens - z.B. Verletzung des rechtlichen Gehörs - oder ein fehlendes Abhilfeverfahren berechtigen das Beschwerdegericht, die Sache in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses zur erneuten - ordnungsgemäßen - Durchführung des Abhilfeverfahrens an die Vorinstanz zurückzugeben (st. Rspr.: KG JurBüro 2015, 435; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 45; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 275; FamRZ 2012, 653; OLG Hamm FGPrax 2010, 323; FGPrax 2010, 266; OLG Jena FamRZ 2010, 1692; OLG München FGPrax 2017, 278; RNotZ 2010, 397; FamRZ 2010, 1000; OLG Schleswig SchlHA 2011, 169; Keidel/Sternal, 20. Aufl. 2020, FamFG § 68 Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10

    Anforderungen an die Form der Nichtabhilfeentscheidung im Verfahren nach dem

    Eine Bezugnahme auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung ist nur dann ausreichend, wenn die Beschwerde keine neuen, in der angefochtenen Entscheidung nicht abgehandelten Gesichtspunkte aufzeigt (OLG Hamm, Beschl. vom 19.08.2010, 15 W 428/10 bei juris Rn. 2).
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