Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von Schulangelegenheiten durch die Eltern aufgrund des Fernhaltens der Kinder vom Schulunterricht; Ablehnung der Teilnahme am Unterricht einer staatlichen Schule aus religiösen Gründen; Konsequenzen ...
- Judicialis
SchulPG NRW § 6 Abs. 5 a.F.,; ; SchulG NRW § 2; ; SchulG NRW § 34; ; SchulG NRW § 34 Abs. 1; ; SchulG NRW § 34 Abs. 3; ; SchulG NRW § 43 Abs. 3 S. 1; ; SchulG NRW § 101; ; östereic... hisches SchulPG § 11; ; östereichisches SchulPG § 11 Abs. 4; ; ZPO § 114; ; ZPO § 517; ; ZPO § 621e Abs. 2 S. 2; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; FGG § 33 Abs. 2; ; BGB § 11 S. 1; ; BGB § 11 Abs. 4; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 10.08.2005 - 8 F 811/05
- OLG Hamm, 01.09.2005 - 6 WF 298/05
- AG Paderborn, 07.03.2006 - 8 F 811/05
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
- BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Hierzu gehört auch das Recht der Erziehung der Kinder in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947).Auch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG vermittelt den Eltern das Recht, ihren Kindern die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung nahe zu bringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (47) = NJW 1976, 947).
Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleich geordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947; BVerfGE 52, 223 (236) = NJW 1980, 575).
Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung nicht nur sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen (vgl. BVerfGE 41, 29 [51f.] = NJW 1976, 947) und eine Indoktrinierung der Schüler auch auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt (vgl. BVerfGE 47, 46 [75ff.] = NJW 1978, 807).
Die dadurch hervorgerufenen Spannungen sind - wie bereits auch vom Verfassungsgericht erläutert - unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Gebots der Toleranz nach dem Prinzip der Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (51) = NJW 1976, 947).
Der Pfleger wird jedoch gehalten sein, die hier eintretenden Spannungen unter Berücksichtigung des grundgesetzlichen Gebots der Toleranz nach dem Prinzip der Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 41, 29 (51) = NJW 1976, 947).
- BayObLG, 15.09.1983 - BReg. 1 Z 36/83
Sexualkundeunterricht
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Vielmehr kommt dem staatlichen Erziehungsauftrag für das Wohl der Kinder eine derart hohe Bedeutung zu, dass die Vorenthaltung des Schulbesuches als Missbrauch des Sorgerechts anzusehen ist (so auch BayObLG NJW 1984, 928, OLG Brandenburg NJW 2006, 235, vgl. auch Staudinger - Coester, BGB, § 1666 Rdn 123, Palandt - Diederichsen, BGB, § 1666 Rdn 16 u. 22 mwN, Johansen/Henrich - Büte, Eherecht, § 1666 BGB Rdn 34).Diese Anordnungen haben nur schulrechtliche Bedeutung und lassen die familienrechtlichen Vorschriften über das Eingreifen des Familiengerichts bei einer Gefährdung des Kindes unberührt (BayOLG NJW 1984, 928).
- BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kind; Grundschule; Schule; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
6 Abs. 2 S. 1 GG gewährt den Eltern das Recht, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen frei und - vorbehaltlich des Art. 7 GG - mit Vorrang vor anderen Erziehungsträgern zu gestalten (vgl. BVerfGE 52, 223 (235) = NJW 1980, 575).Der Erziehungsauftrag des Staates ist eigenständig und dem Erziehungsrecht der Eltern gleich geordnet; weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu (vgl. BVerfGE 41, 29 (44) = NJW 1976, 947; BVerfGE 52, 223 (236) = NJW 1980, 575).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Das Vorbringen der Kindeseltern im Schriftsatz vom 22.7.2006, der Senat missachte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 93, 1, in welcher das Elternrecht aus Art. 4 und 6 GG hervorgehoben sei, ist ebenfalls unzutreffend. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 19 A 1706/90
Einstweilige Anordnung, wenn die Eltern schulpflichtiger Kinder diese aus …
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Im Einzelfall und in besonderen Ausnahmesituationen kann eine "partielle Entpflichtung" von der Schulbesuchspflicht im Wege der Erteilung einer beantragten Befreiung gem. § 43 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW (vormals § 11 Abs. 1 S.1 ASchulO NW) erreicht werden, wenn nämlich ein "wichtiger Grund" (vormals "besonderer Ausnahmefall") deshalb anzunehmen ist, weil die Durchsetzung der Teilnahmepflicht an einem bestimmten Fach oder einer bestimmten schulischen Veranstaltung eine grundrechtlich geschützte Position des Kindes und/oder seiner Eltern verletzen würde und aus diesem Grunde der in Art. 7 Abs. 1 GG normierte staatliche Erziehungsauftrag hinter das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und das dieses Recht hier besonders prägende Recht der Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zurücktreten müsste ( so OVG Münster NVwZ 1992, 77 zum alten Recht). - BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Spannungsverhältnis der betroffenen Grundrechte der Eltern und ihrer Kinder und zur Wertigkeit des staatlichen Erziehungsauftrags aus Art. 7 Abs. 1 GG in seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 29.04.2003 (BVerfG NVwZ 2003, 1113) u. a. ausgeführt:. - OLG Brandenburg, 14.07.2005 - 9 UF 68/05
Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei mangelnder Mitwirkung an Erfüllung der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Vielmehr kommt dem staatlichen Erziehungsauftrag für das Wohl der Kinder eine derart hohe Bedeutung zu, dass die Vorenthaltung des Schulbesuches als Missbrauch des Sorgerechts anzusehen ist (so auch BayObLG NJW 1984, 928, OLG Brandenburg NJW 2006, 235, vgl. auch Staudinger - Coester, BGB, § 1666 Rdn 123, Palandt - Diederichsen, BGB, § 1666 Rdn 16 u. 22 mwN, Johansen/Henrich - Büte, Eherecht, § 1666 BGB Rdn 34). - OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06
Schulgebet
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Sie halten sich überwiegend dort gemeinsam mit ihrer Mutter, die ihren Wohnsitz nach wie vor in Q hat, der am xxx geborenen Schwester K Q, sowie den Kindern E und N Q2 und deren Mutter (vgl. Parallelverfahren 6 UF 53/06) in einem gemieteten Haus (T2 X3 26) auf. - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Schulpflicht; Befreiung; Besonderer Ausnahmefall; Verfassungskonforme Auslegung; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Diese Verpflichtung stellt bei strikter Beachtung nicht nur sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte nicht entstehen (vgl. BVerfGE 41, 29 [51f.] = NJW 1976, 947) und eine Indoktrinierung der Schüler auch auf dem Gebiet der Sexualerziehung unterbleibt (vgl. BVerfGE 47, 46 [75ff.] = NJW 1978, 807). - OLG Hamm, 25.08.2005 - 6 WF 297/05
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Soweit die Kinder selbst Beschwerde eingelegt hatten, wurde diese mangels eigenen Beschwerderechts als unzulässig verworfen (vgl. im Einzelnen Bl. 306 ff. d. A., Parallelentscheidung veröffentlicht in NJW 2006, 237 ff.). - BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1975 - V A 1306/73
- OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur …
am xxx, und deren Mutter (vgl. Parallelverfahren 6 UF 51/06) in einem gemieteten Haus (T2 X3 26) auf. - AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14 Für die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit ist es notwendig, dieses auch anderen Einflüssen als denen des Elternhauses auszusetzen, damit es Erfahrungen im sozialen Umgang mit anderen Menschen macht und entsprechende Fähigkeiten entwickelt (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 20.2.2007, Az. 6 UF 51/06).
- OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12
Entziehung des Rechts zur Regelung der schulischen Angelegenheiten incl. der …
Für die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit ist es notwendig, dieses auch anderen Einflüssen als denen des Elternhauses auszusetzen, damit es Erfahrungen im sozialen Umgang mit anderen Menschen macht und entsprechende Fähigkeiten entwickelt (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 20.2.2007 - 6 UF 51/06 - zitiert nach juris).