Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- burhoff.de
Geldbuße, Arbeitsloser, wirtschaftliche Verhältnisse, Feststellungen
- burhoff.de
StPO § 267; OWiG § 17
Geldbuße, Urteilsgründe, Feststellungen, wirtschaftliche Verhältnisse, Arbeitsloser - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
OWiG § 17 Abs. 3 Satz 2; BKatV § 3; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der BKatV
Kurzfassungen/Presse
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse: Arbeitsloser: Ja, Rentner. Nein?
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 35 OWi 936/11
- OLG Hamm, 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 24.05.2012 - 3 RBs 99/12 Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich (Senat, NZV 1996, 246; Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 - ).
Die Arbeitslosigkeit des Betroffenen ist indes regelmäßig als Anhaltspunkt für möglicherweise außergewöhnlich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 - >).
- OLG Hamm, 31.05.2012 - 3 RVs 35/12 Zwar sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von deren Höhe grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten in den Urteilsgründen erforderlich (zu vgl. Senatsbeschluss vom 20.03.2012 - III-3 RBs 441/11 -), doch gilt anderes, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind.
