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   OLG Hamm, 20.05.2010 - II-2 UF 280/09   

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OLG Hamm, 20.05.2010 - II-2 UF 280/09 (https://dejure.org/2010,10995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2010 - II-2 UF 280/09 (https://dejure.org/2010,10995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - II-2 UF 280/09 (https://dejure.org/2010,10995)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1373
  • FamRZ 2010, 2083
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 5 UF 133/01

    Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsentzugs wegen enger Bindung des Kindes zu

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Gefährdung des Kindeswohls nur durch einen dauerhaften unbefristeten Verbleib des betroffenen Kindes in der Pflegefamilie sichergestellt werden kann, wie zum Beispiel bei einer festgestellten dauerhaften Erziehungsunfähigkeit der leiblichen Eltern (vgl. OLG Hamm, a. a. O.) oder dann, wenn das Verhältnis zwischen den leiblichen Eltern und den Pflegepersonen so gestört ist, dass eine am Kindeswohl ausgerichtete Ausübung der elterlichen Sorge nicht stattfindet oder mit ziemlicher Sicherheit nicht zu erwarten ist (vgl. dazu auch: OLG Frankfurt a/M FamRZ 2002, 1277, 1278).
  • OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass ein Pflegeverhältnis generell nicht so verfestigt werden darf, dass die leiblichen Eltern mit dessen Begründung nahezu in jedem Fall den dauerhaften Verbleib ihres Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1299, 1300).
  • EGMR, 08.04.2004 - 11057/02

    Entziehung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09
    Alle Durchführungsmaßnahmen haben mit dem anzustrebenden Ziel der Zusammenführung von Eltern und Kind in Einklang zu stehen (vgl. EGMR NJW 2004, 3401, 3404).
  • OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02

    Zur Frage der Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen - nicht bewiesenen -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09
    Da die Entziehung der elterlichen Sorge den stärksten vorstellbaren Eingriff in das durch Art. 6 11, 111 GG geschützte Elternrecht darstellt, ist eine solche Maßnahme nur gerechtfertigt, wenn massiv belastende Ermittlungsergebnisse und ein entsprechend hohes Gefährdungspotential vorliegen (vgl. OLG Thüringen FamRZ 2003, 1319) und keine anderen milderen Mittel gegeben sind, die geeignet sind, die bestehende Gefahr abzuwenden (vgl. § 1666a I 1, 11 BGB).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09
    Dabei muss es sich um eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für die Entwicklung des Kindes handeln, die so ernst zu nehmen ist, dass sich eine Beeinträchtigung seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt (vgl. BGH FamRZ 2005, 344, 345).
  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze stellt die vom Familiengericht verfügte und mit der befristeten Beschwerde der Kindesmutter nicht angegriffene Verbleibensanordnung nach § 1632 IV BGB ein milderes Mittel im Sinne des § 1666a BGB gegenüber dem Entzug der gesamten elterlichen Sorge dar (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145, 146).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11

    Elterliche Sorge: Ablehnung des Erlasses einer Verbleibensanordnung zugunsten der

    Lebt ein Kind in Familienpflege (dazu BVerfG FamRZ 2006, 1593; BGH FamRZ 2001, 1449), muss auch der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB - als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug oder dessen Aufrechterhaltung milderes Mittel - erwogen werden (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145; vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2011, 382 [Ls.; Volltext in juris]; OLG Hamm, FamRZ 2010, 2083).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2013 - 6 UF 132/13

    Sorgerechtsverfahren: Beteiligung der Pflegeeltern zum Wohle des Kindes;

    Bedarf es der Aufrechterhaltung dieser Trennung, so muss auch der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB - als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug oder dessen Aufrechterhaltung milderes Mittel - erwogen werden (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145; vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2011, 382 [Ls.; Volltext in juris]; OLG Hamm, FamRZ 2010, 2083).

    Eine bloße Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht, da diese nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf eine dauerhafte Trennung von Eltern und Kind, sondern darauf gerichtet ist, Nachteile, die durch eine zur Unzeit vorgenommene Rückführung in den elterlichen Haushalt für das Kind entstehen, zu vermeiden, indem der vorübergehende Verbleib des Kindes bei den Pflegeeltern für die Zeit der Vorbereitung der Rückführung verlängert wird (OLG Hamm FamRZ 2010, 2083).

  • OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12

    Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der

    Lebt ein Kind - wie vorliegend die beiden Mädchen - in Familienpflege (dazu BVerfG FamRZ 2006, 1593; BGH FamRZ 2001, 1449), muss auch der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB - als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug oder dessen Aufrechterhaltung milderes Mittel - erwogen werden (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145; vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2011, 382 [Ls.; Volltext in juris]; OLG Hamm, FamRZ 2010, 2083).
  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 2 UF 135/10

    Entziehung der elterlichen Sorge, da das seelische Wohl des Kindes durch die

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nach § 1666a BGB muss berücksichtigt werden, dass ein Pflegeverhältnis generell nicht so verfestigt werden darf, dass die leiblichen Eltern mit dessen Begründung nahezu in jedem Fall den dauerhaften Verbleib ihres Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 25.11.2003 - 1 BvR 1248/03 - FamRZ 2004, 771; Senat, Beschluss vom 20.05.2010 - 2 UF 280/09 - FamRZ 2010, 2083).
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

    Auch eine stichprobenweise Recherche zeigt, dass von den Entscheidungen ohne nähere Begründung der Kostenverteilung diejenigen, in denen von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen wurde, deutlich in der Überzahl sind (OLG Naumburg, FamRZ 2007, S. 1351 f.; OLG Hamm, FamRZ 2010, S. 2083 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2010, Az.: 2 UF 90/10, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, S. 139 f. unter Hinweis auf die Umstände des Einzelfalls; a. A. - soweit ersichtlich - außer dem BayObLG, aaO., nur OLG Köln, FamRZ 2009, S. 989 f.).
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