Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.07.2010 - I-4 U 101/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • aufrecht.de

    Angabe "Jahreswagen/1 Vorbesitzer/1. Hand" bei gewerblich genutztem Gebrauchtwagen

  • it-recht-kanzlei
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Bewerbung eines Gebrauchtwagens als "Jahreswagen" aus "1. Hand"

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist irreführend

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 UWG
    Werbung für Gebrauchtwagen mit der Formulierung "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand” ist irreführend, wenn Wagen gewerblich genutzt wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand"

mehr
  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ehemalige Mietwagen dürfen nicht als Jahreswagen aus erster Hand bezeichnet werden

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Zur Irreführung der Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführendes Gebrauchtwagenangebot (Mietfahrzeug)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

  • recht-hat.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung: Irreführende Angabe bei "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand”

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Die Angabe "Jahreswagen 1 Vorbesitzer” und "1. Hand” ist irreführend

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand ist irreführend

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenangebot mit "1 Vorbesitzer" ist irreführend, wenn Vorbesitzer Mietwagenunternehmen ist und dieser Umstand verschwiegen wird

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwagen kann kein Jahreswagen mehr sein - Unlauterer Wettbewerb durch irreführende Bezeichnung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 189
  • NJ 2010, 477



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10  

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung bei dem Angebot eines

    Unter Berücksichtigung des dargestellten Verkehrsverständnisses ist es danach irreführend, d.h. es besteht die Gefahr der Hervorrufung von Fehlvorstellungen beim Adressaten der Internetwerbung, wenn ein Mietfahrzeug mit dem dargestellten Risiko erhöhter Abnutzung und eines geminderten Pflegezustandes als ein Jahreswagen aus erster Hand zum Kauf angeboten wird (ebenso OLG Hamm, Urt. vom 20.7.2010, 4 U 101/10- BB 2010, 2186, Ablichtung des Urteils im Anhang des Schriftsatzes des Klägers vom 11.7.2010) .
  • OLG München, 30.06.2011 - 29 U 1455/11  

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten

    Deshalb wird die Angabe 1 Vorbesitzer oder 1. Hand bei der Bewerbung eines Gebrauchtwagenangebots vom Verkehr gerade dahin verstanden, dass das Fahrzeug nicht in einer derartigen Art und Weise von einer Vielzahl von Fahrern genutzt worden sei (vgl. OLG Oldenburg, a. a. O., Tz. 23; OLG Hamm GRUR-RR 2011, 189 f. - Mietwagen aus erster Hand ).
  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 4 U 203/10  

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung mit einer Kunststofffolie überzogener Möbel

    Es reicht nicht aus, wenn eine erteilte Information lückenhaft und missverständlich ist und deshalb die Fehlvorstellung bewirkt (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2010, Az. 4 U 101/10; Fezer/Peifer, UWG, 2. Auflage, § 5 Rn. 246).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2010 - 4 U 133/10  
    Das OLG Hamm (Urteil vom 20.07.2010 - I-4 U 101/10 - WRP 2010, 1275) wie auch das OLG Oldenburg (Urteil vom 16.09.2010 - 1 U 75/10) meinen zwar, die Irreführung folge in einem Fall wie dem vorliegenden daraus, dass zusätzlich zur Verwendung des Begriffs Jahreswagen auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, dass Fahrzeug aus erster Hand angeboten werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde.
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