Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00   

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    BGB § 276
    Pferdezucht - Verweigerung der Zuchtbucheintragung trotz Körung - gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung

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Verfahrensgang

  • LG Münster - 4 O 479/99
  • OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04  

    Anforderungen an die Feststellung des entgangenen Gewinns

    Zusätzliche Voraussetzungen durfte er deshalb nicht aufstellen (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH NJW-RR 2000, 758 ; OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1555).

    Der Bundesgerichtshof schränkt diesen Grundsatz jedoch ein, wenn es sich um eine Spezialmaterie handelt, mit der die Gerichte relativ selten befasst werden, während sie im Mittelpunkt der Tätigkeit des Schuldners steht; in einem solchen Fall hat der Schuldner die Pflicht, die Rechtslage eigenständig und besonders sorgfältig zu prüfen (BGH NJW-RR 2000, 758, 759; offen lassend: OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1556).

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht vom 25. Mai 1993 (BVerfGE 88, 366 ff.), mit denen diese Rechtsprechung als grundrechtswidrig gerügt wurde, fortgeführt (vgl. Nachweise OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1557).

    Es würde die Anforderungen an den Beklagten zu 2 überspannen, wenn man von ihm verlangen würde, dass er im Gegensatz zum Bundesgerichtshof und anderer Obergerichte die vom Bundesverfassungsgericht bejahte Grundrechtsverletzung hätte erkennen sollen (vgl. ebenso OLG Hamm NJOZ 2001, 1554 ff. - rechtskräftig nach Beschluss des BGH v. 15. September 2003 - II ZR 370/01-).

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