Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.12.2011 - II-8 UF 271/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unterbringung eines Kindes wegen sexueller Auffälligkeiten; Beschwerdeberechtigung; erforderliche Anhörung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 59 Abs. 1, 167, 335 FamFG, 1631b BGB, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
Unterbringung eines Kindes wegen sexueller Auffälligkeiten; Beschwerdeberechtigung; erforderliche Anhörung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde der Kindesmutter gegen die Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen nach teilweiser Entziehung der Personensorge; Zulässigkeit der Beschwerde der Großmutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde der Kindesmutter gegen die Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen nach teilweiser Entziehung der Personensorge; Zulässigkeit der Beschwerde der Großmutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Coesfeld - 5 F 198/11
- OLG Hamm, 21.12.2011 - II-8 UF 271/11
Wird zitiert von ... (2)
- AG Coesfeld, 30.01.2012 - 5 F 3/12
Unterbringung eines Kindes in einer geschlossenen Gruppe zur Behandlung einer …
Dem Verfahrensbeteiligten zu 1) wird im Anschluss an den Beschluss des angerufenen Gerichts vom 29.09.2011 - Az. 5 F 198/11 - in Verbindung mit dem Beschluss des OLG Hamm vom 21.12.2011 - Az. II-8 UF 271/11 - nunmehr die Genehmigung erteilt, das minderjährige Kind O, geb. - OLG Hamm, 21.05.2012 - 8 UF 46/12
Fortdauer der geschlossenen Unterbringung eines Kindes wegen Störung der …
Der Senat verwarf durch Beschluss vom 21.12.2011 (II-8 UF 271/11) die Beschwerde der Kindesmutter als unzulässig und wies die Beschwerde der Großmutter mit der Maßgabe zurück, dass die Unterbringung (nur) befristet bis zum 31.01.2012 genehmigt wird.