Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur des Beschlusses über die Jahresabrechnung; Beginn der Verjährung von Zahlungsansprüchen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Zurückverweisung im wohnungseigentumsrechtlichen Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Beschluss über Jahresabrechnung: Anspruch?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bethgeundpartner.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verjährung

  • info-m.de (Leitsatz)

    Verjährung von Wohngeldforderungen: Beginnt die Verjährungsfrist mit Beschluss über den Wirtschaftsplan oder erst ab Jahresabrechnung?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Im WEG-Recht begründet nur die Jahresabrechnung einen eigenen Zahlungsanspruch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümerbeschluss über Jahresabrechnung hat auch anspruchsbegründende Wirkung auf Vorschussrückstände

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss über Jahresabrechnung hat anspruchsbegründende Wirkung! (IMR 2009, 168)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1388
  • NZM 2009, 820
  • IMR 2009, 168



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11  

    Wohnungseigentum - Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Wann beginnt Verjährung?

    Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1995 V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).

    bb) Der Beschluss über die Jahresabrechnung führt auch nicht zu einer Verdoppelung des Rechtsgrunds für rückständige Vorschüsse in dem Sinne, dass sie sowohl auf Grund des Beschlusses über den Wirtschaftsplan als auch auf Grund des Beschlusses über die Jahresabrechnung geschuldet wären (ebenso Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rn. 174; Jacoby, ZWE 2011, 61, 63; Schultzky, ZMR 2008, 757, 759; aA OLG Dresden, ZMR 2006, 543; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 174; Wenzel, WE 1997, 124, 126; Hauger, Festschrift für Bärmann u. Weitnauer, 353, 361 ff.; ähnlich Bub, ZWE 2011, 193, 195).

  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 4319/10  

    Wohnungseigentum - Vorjahreswirtschaftsplan: Haftung des Erstehers

    Ein Beschluss über die Jahrsabrechnung hat, soweit es um die bereits durch den Wirtschaftplan begründeten Wohngeldansprüche geht, lediglich bestätigende Wirkung (BGH NJW 1999, 3713, 3714; BayObLG NJW-RR 2002, 1665, 1666; OLG Düsseldorf NZM 2007, 690, 691; OLG Hamm NZM 2009, 820, 821; Spielbauer/Then, WEG; § 28 Rz. 83; Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 28 Rz. 86; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 158).

    (1) Grundsätzlich wird durch einen Beschluss, durch den die Jahresabrechnung genehmigt wird, für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Eigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, originär eine Schuld begründet (BGH NJW 1999, 3713, 3714; OLG Hamm NZM 2009, 820, 821; OLG Düsseldorf NZM 2007, 690, 691; LG Bonn ZMR 2009, 476; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 83; Bärmann/Merle, § 28 Rz. 150; Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 28 Rz. 87; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 28 Rz. 158).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht