Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.04.2010 - I-4 U 205/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Werbung für nicht lieferbare Waren - Die Bewerbung von Waren im Internethandel ohne Hinweis darauf, dass diese tatsächlich nicht lieferbar sind, ist irreführend.
- openjur.de
§ 3 Abs. 3 UWG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- it-recht-kanzlei
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 5 UWG
Produktangebot im Internet ohne Einschränkung bedeutet die sofortige Verfügbarkeit der Ware - 123recht.net (Kurzinformation)
Online-Versandhandel: Lieferfristen müssen im Angebot angegeben werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Onlineshop ohne Vorratshaltung
- medi-ip.de (Kurzinformation)
Produktangebote, die ohne den Hinweis auf fehlende Verfügbarkeit im Internet angeboten werden, sind irreführend
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Beworbene Waren müssen vorrätig sein oder es muss auf einen Liefertermin hingewiesen werden
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Beworbene Waren müssen vorrätig sein oder es muss auf einen Liefertermin hingewiesen werden
- lto.de (Kurzinformation)
Unverzügliche Versandmöglichkeit im Internetangebot bedeutet Verfügbarkeit der Ware
Verfahrensgang
- LG Bochum, 15.09.2009 - 12 O 174/08
- OLG Hamm, 22.04.2010 - I-4 U 205/09
- BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2010, 697
- MIR 2010, Dok. 104
